Werbung im Internet erscheint auch u.a. abhängig von der Tageszeit.
"Flirt-Seiten" erscheinen deshalb auch vorwiegend in den späten Abden- und Nachtstunden.
Dieses Mal haben wir mal wieder auf so eine Werbung gewartet, um das Angebot mal zu durchleuchten.
Wir wurden auf FlirtCafé.de aufmerksam, weil es von WOT-Benutzer sehr negativ bewertet wurde.
http://www.mywot.com/en/scorecard/flirtcafe.de
Wir möchten objektiv bleiben und nehmen deshalb die AGB etwas unter die Lupe. Werden die kritisierten Punkte dort beschrieben/erklärt ?
Zitat3. Vertragsabschluss und Verhaltenspflichten
Als ersten Schritt steht dem Kunden nur eine kostenlose Anmeldung (kostenloser Vertrag) zur Verfügung. Erst nachdem sich der Kunde kostenlos angemeldet hat, hat er die Möglichkeit in einer zweiten Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen.
Der erste kostenlose Vertragsschluss erfordert ein Mindestalter von 14 Jahren. Der Kunde versichert, mindestens 14 Jahre alt zu sein. Der erste kostenlose Vertrag zwischen dem Kunden und der Flirtcafe Online GmbH über die unter dem Internetportal flirtcafe.de erbrachten Dienstleistungen kommt zustande, wenn die Flirtcafe Online GmbH das Angebot des Kunden, das dieser abgibt, indem er in das Anmeldeformular die abgefragten Daten eingibt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken mit der Maus (Häkchen) akzeptiert und den Absende- Button betätigt, durch eine Annahmeerklärung via Email annimmt. Sofern der Kunde zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, kommt dieser Vertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kunden zustande. Der minderjährige Kunde versichert, dass seine gesetzlichen Vertreter dem Vertragsschluss zugestimmt haben.
Durch die Anmeldung bei Flirtcafe.de wird der Kunde Mitglied bei Flirtcafe.de und erklärt sich mit der Bindung an unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Der zweite kostenpflichtige Nutzungsvertrag kommt nur mit volljährigen Kunde zustande. Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis entsteht mit Bestätigung der Bestellung und der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden per Klick. Der Kunde, der einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, versichert, volljährig zu sein.
Nähere Informationen zum Vertragsschluss finden sich in den BGB – Informationen
Gut ist, dass ganz eindeutig zwischen kostenloser und kostenpflichtiger Mitgliedschaft unterschieden wird.
Die Altersuntergrenze ist gesetzlich korrekt gewählt worden: 14 und nicht 13 Jahre oder jünger.
Gut ist auch, dass extra darauf hingewiesen wird, dass ein Minderjähriger zwischen 14-18 Jahren keinen solchen Vertrag abschließen kann.
Schlecht ist dabei aber die Auslegung, in der der Minderjährige zusagt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung gegeben haben. Diesen Passus wird jeder Anwalt "in der Luft zerreissen", weil er nicht der Gesetzesvorgabe entspricht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
Zitat(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
ABER ... das sollte das Problem des Betreibers sein, weil der jugendliche Minderjährige durch das Gesetz geschützt ist.
Schlecht ist auch, dass die "BGB-Informationen" nicht verlinkt sind.. und eigentlich kaum etwas anderes enthalten als die AGB = nur "Doppelmoppel" sind, die mit BGB eigentlich nichts zu tun haben
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Laufzeit, Kosten, Kündigung
- kostenloser Zugang
kann problemlos sofort gekündigt werden
- Testzeitraum 14 Tage kostet 1,99 Euro
.. und muss rechtzeitig - 1 Woche vor Ablauf- gekündigt werden, weil er sich sonst auf 6 Monate für 19,00 Euro pro Monat verlängert.
- kostenpflichtiger Zugang
Laufzeit 6 Monate, verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate wenn nicht fristgerecht spätestens 2 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Alle 3 Monate wird im Voraus die Gebühr per Bankeinzug eingezogen.
Wie kann man kündigen ?
ZitatUm Missbrauch durch Dritte zu verhindern muss die Kündigung Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Kunden (Name, Vorname, Benutzername, Anschrift, auf flirtcafe hinterlegte E-Mail-Adresse, Unterschrift) enthalten.
Heftig, heftig. Der Vertrag darf man ohne weitere Nachweise abschließen. Zur Kündigung ist dann aber ein Nachweis erforderlich.. obwohl es doch auch anders gehen könnte.
Da die Briefform auf jeden Fall erforderlich ist, kann man nur dazu raten, die Kündigung als Einschreiben+Rückschein abzusenden. Dann hat man den Nachweis in der Hand, dass die Kündigung auch eingegangen ist.
Schluss-Fazit ?
1) Bei der Registrierungsaufforderung findet sich kein Hinweis auf das Mindestalter oder die AGB.
2) Auf die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten wird in den AGB hingewiesen
3) Unverständliche Art der Kündigung, die dadurch viel umständlicher wird als die Anmeldung.
Wie immer, gilt auch hier:
Erst AGB suchen, lesen, verstehen und danach erst Daten eingeben und zustimmen. Dann kann man sich auch nicht über einen "Abzocker" beschweren. Dann weiß man nämlich, dass es nicht völlig kostenlos ist