Kittelgeld - Muss man für die Reinigung von Berufskleidung selbst zahlen ?

  • Je nachdem in wieweit man die Berufskleidung auch im privaten Umfeld nutzen könnte, ist es vertraglich zulässig, dass man für die Anschaffung und/oder Reinigung einen Eigenanteil zahlen muss.


    Gerade im Einzelhandel ist es üblich, dass das Personal Kittel tragen muss. Da dieses oft in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen geschieht, ist das sogenannte "Kittelgeld" ein Faktor, der "tief ins Protemonnaie greift".


    Hierzu gibt es aber schon lange ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts


    Zitat

    Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung des von dem beklagten Verbrauchermarkt einbehaltenen „Kittelgeldes“ stattgegeben. Der Senat hat nicht entschieden, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet haben. Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pfändungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Klägerin lag mit rd. 800,00 Euro deutlich unter der Pfändungsgrenze.


    http://juris.bundesarbeitsgeri…009&nr=13267&pos=4&anz=22


    Allein die "Pfändungsgrenze" ist also schon wichtig, wenn es um das "Kittelgeld" geht. Bei einer geringfügigen Beschäftigung wird sie also auf keinen Fall überschritten (falls doch, ist es keine geringfügige Beschäftigung)


    Weitergehende Infos dazu kann man z.B. unter http://www.hensche.de/Arbeitsr…ommen_BAG_9AZR676-07.html finden


    Das Urteil als Gesamtes ist unter http://juris.bundesarbeitsgeri…pos=2&nr=13479&linked=urt einzusehen