Bürgerent- oder Belastungsgesetz

  • Mal ehrlich...ich dachte, dass damit den Bürgern Deutschlands was Gutes getan wird. Das Ende vom Lied? Meine z.B. Altersvorsorge wurde bei der Steuererklärung 2011 nicht anerkannt, das Jahr davor schon. Laut Google durch das neue "Bürgerentlastungsgesetz" vollkommen rechtens. Vielen Dank lieber Staat! Noch weniger in der Tasche... :cursing:

  • Am frühen Morgen schon Gesetzestexte wälzen.. besser kann ein Tag nicht beginnen *lach* :rolleyes:


    Der Name für dieses Gesetz ist völlig missverständlich gewählt worden:
    Das Gesetz soll nicht den einzelnen Bürger entlasten, sondern die Gesamtzahl der steuerzahlenden Bürger.


    Vorher:
    Wer genügend Geld verdiente, konnte sich allen "Versicherungsluxus" leisten und dann später auch noch all die teuren Tarife von der Steuer absetzen = Er zahlte viel weniger Steuern.
    Zusätzlich zu seinen Versicherungsvorteilen, bekam er also noch einmal einen Bonus bei der Einkommenssteuer ... alle anderen Bürger dagegen hatten nicht diese Möglichkeit und mussten deshalb diese Steuerausfälle mit tragen = alle anderen wurden mehr belastet.


    Durch das "Bürgerentlastungsgesetz" wird also die Gesamtzahl der steuerzahlenden Bürger entlastet.. nicht der einzelne Bürger direkt. Er wird es nur indirekt dadurch spüren, weil er hier und da einen Cent weniger Steuern zahlen muss.

    Eigentlich müsste das Gesetz ja eher "Steuerzahler-Gleichbehandlungsgesetz" heißen: Keine Sonderbehandlung für Keinen.

    Dieser Begriff wäre aber nie so einprägsam gewesen.. und ... er wirkt natürlich auch nicht soooo positiv als wenn man von einer "Entlastung" spricht ;)


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    Weshalb es sich bei dir wahrscheinlich geändert hat ...


    Grund ist, dass die vorherige Regelung verfassungswidrig war (siehe oben: Ungleichbehandlung der Steuerzahler)
    Bereits 2008 hat deshalb das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesänderung verlangt.

    Zitat

    Zur Umsetzung seiner Entscheidung hat das Gericht eine Frist bis zum 1. Januar 2010 eingeräumt. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag fristgerecht umgesetzt.


    http://www.bundesfinanzministe…gerentlastungsgesetz.html


    Die Steuererklärung 2011 betraf deshalb das Inkrafttreten des (neuen) verfassungsgemäßen Gesetzes = das Jahr 2010 und folgende Jahre.


    Gleichzeitig wurden die Höchtgrenzen angehoben = erst oberhalb dieser Beträge konnte man zusätzliche Vorsorgegelder noch in Anrechnung bringen.
    Wenn deine Aufwendungen nun bisher oberhalb der alten und unterhalb der neuen Grenzen lag, sind sie leider der Höchstgrenzenerhöhung "zum Opfer gefallen".


    So eine Erhöhung war kaufmännisch eigentlich nötig weil...
    Die Versicherungen werden (mit jedem neuen Vertragsabschluss) von Jahr zu Jahr teurer. Wenn man einfach "lange genug warten" würde, würde man irgendwann einen Tarif bekommen, der schon (als Basistraif) automatisch über der alten Höchstgrenze liegt = Steuerminderung für jeden neuen Versicherungsnehmer... damit wir dann an anderer Stelle mehr zahlen müssen.
    Die Höchstgrenze muss deshalb auch regelmäßig angepasst werden, weil sonst nur "Altkunden" unterhalb der Höchstgrenzen liegen würden, während Neukunden immer mehr Steuervorteile dadurch haben würden. Das wäre dann schon wieder eine Ungleichbehandlung = verfassungswidrig.
    "Gekniffen" sind natürlich Altkunden, die duch die Erhöhung "tiefer rutschen" und deshalb nichts mehr von dder Steuer absetzen können.


    (Für ein Gesetz) verhältnismäßig einfach, kann man viele Infos unter http://www.bundesfinanzministe…gerentlastungsgesetz.html erhalten.