Amnesty International (AI) hat bemängelt, dass ein erwachsener Asybewerber weniger Geld bekommt, als ein erwachsener Bezieher von SGB2 ( = Hartz 4)
Seit 1993 wurde der Betrag von 225 Euro für Asylbewerber nicht angepasst.
Folgendes ist nur eine rein private Stellungnahme/Überlegung...
Natürlich sind 225 Euro eigentlich viel zu wenig zum Leben. Der Betrag muss angepasst und erhöht werden.
Andererseits dagegen sind Hatz-4-Bezieher auch dazu verpflichtet, sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und notfalls auch einfach "wirklich jeden Job" anzunehmen. Zudem liegt es auch in der alleinigen Verantwortung eines H-4-Beziehers, sich eine Wohnung zu suchn, die den entsprechenden Kriterien unterliegt.
Gerade in soganennten "Optionsgemeinden" hat es jedoch die Kommune in der Hand, wie viel sie bereits ist, für den Wohnraum auszugeben.
In manchen Kommunen werden Werte festgelegt, die unrealistisch niedrig sind, so dass ein Berechtigter maximal noch eine 1-Zimmer-Wohnung für diesen Wert findet und selbst dann noch die "schlimmste Bruchbude auf dem Feld " nehmen muss.
Hier schreitet AI jedoch nicht ein. Schließlich schreibt die Kommune ja nicht vor, dass der H-4-Bezieher diese Wohnung nehmen soll .. obwohl es aber in der Realität auf das Gleiche hinausläuft.
Sowohl H-4-Bezieher als auch Asylanten wollen menschenwürdig leben. Beide wollen möglichst schnell einen Job haben.
H-4-Bezieher müssen jedoch aktiv nach neuen Jobs suchen und auch nachweisen, wie und wo sie sich beworben haben = sie müssen faktisch "um/für einen neuen Job tätig sein". Zudem verlangen diverse Optionsgemeinden, dass sich ein H-4-Bezieher vorher beim entsprechenden Amt abmelden bzw. die "Erlaubnis" einholen müssen, wenn sie werktags mehr als 2 Stunden das Gebiet der Kommune verlassen wollen.
Asylbewerber dürfen den Landkreis nicht verlassen .. haben also einen größeren Bewegungsspielraum als mancher H4-Bezieher in einer Optionsgemeinde
Ein Asylbewerber muss auch Auflagen erfüllen. Er nekommt jedoch einen Wohnraum gestellt und muss/darf ihn sich nicht selbst suchen = die Kommune ist voll verantworltich dafür. Er darf sich jedoch nicht selbst einen Job suchen, sondern ihm ist Arbeiten sogar noch verboten.
Die Pflicht des Einen ist das Verbot für den Anderen.
Die Job-Suche-Pflicht ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Ein H-4-Bezieher sitzt in der Regel nicht einfach untätig herum.
Diese Tätigkeitspflicht sollte deshalb auch weiterhin durch eine höhere Leistung ausgeglichen werden.
Ich persönlich sehe es wie folgt, was passieren wird:
Optionsgemeinden werden einfach die vorhandenen Gelder zugunsten von Asylbewerber anders aufteilen = H4-Bezieher werden weniger für Wohnraum bekommen als bisher... und dadurch noch mehr Probleme haben. Damit ist "der Gerechtigkeit Genüge getan" .. der Rest interessiert ja keinen.
Bundesweit wird es eine Anhebung der Bezüge von Asylbewerbern geben ... oder viele Ausnehmen, so dass die Kommunen wieder frei bestimmen können, wie sie die Leistung erbringen. (" Hier hast du diese und diese Lebensmittel. Völlig egal, dass du das nicht isst oder essen darfst. Ist doch nicht unser Problem" )
Es wird eine Subkultur von Asylbewerbern und Hartz-4-Beziehern entstehen, die untereinander Lebnsmittel tauscht, Wohnraum sucht und tauscht ... und wahrscheinlich wird es nicht nur beim Tausch bleiben.. sondern sie werden auch Lebensmittel verkaufen, damit sie das bekommen, was sie wirklich zum Leben brauchen
Natürlich bin ich gespannt, was wirklich passieren wird und wie es sich auf längere Sicht auswirken wird.