Ebay-Urteil: Unwissenheit schützt vor Haftung nicht

  • Ebay-Nutzer können für rechtswidrige Angebote haftbar gemacht werden, die andere von ihrem Konto aus ins Internet stellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.


    Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto bei einem Internetauktionshaus an Unberechtigte gelangen lässt, hafte auch für deren Angebote, heißt es in dem Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht dem Schmuckhersteller Cartier recht.


    Markenrecht verletzt


    Die Ehefrau eines Ebay-Nutzers hatte über dessen Konto ein Halsband "Cartier Art“ angeboten und damit die Markenrechte der Firma verletzt. Cartier klagte auf Unterlassung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht direkt gegen den bei Ebay angemeldeten Mann - zu Recht, befand der BGH.


    Als Inhaber eines Mitgliedskontos habe er die "Gefahr einer Unklarheit" darüber geschaffen, wer sein Konto nutze. Deshalb hafte er sowohl für die Verletzung von Markenrechten als auch für Wettbewerbsverstöße. (Az: I ZR 114/06 vom 11. März 2009)


    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/computer/648/461275/text/