Abzocke mit privater Parkraumbewirtschaftung

  • Wir kennen das wohl alle:
    Wenn man parken will, zahlt man eine Parkgebühr und kann dann für ein paar Stunden den Parkplatz nutzen. Doch egal ob in einem Parkhaus oder an der Straße - mehr als eine Nutzungserlaubnis für die Fläche und Zeit bekommt man dafür nicht.


    In einem Parkhaus oder durch Schranken abgesperrte Parkflächen, hat man die Möglichkeit , im Nachhinein die genutzte Zeit zu bezahlen. Das ist fair und in Ordnung.


    Auf nicht abgesperrten Flächen hat man aber nur die Wahl zuvor eine gewisse Zeit zu "mieten". Überzieht man sie, bekommt man einen "Strafzuschlag" in Form eines Knöllchens. Diese "Strafzuschläge" werden je nach Kommune .. aber auf deren Stadtgebiet einheitlich.. festgelegt.


    Jetzt bildet sich aber eine neue Form des modernen Raubrittertums:
    Kommunen und Firmen verkaufen die Parkflächennutzung an eine Parkraumbewirtschaftungsfirma. Plötzlich werden aus kostenlosen Supermarktparkplätzen "bewirtschaftete Parkflächen" und bisher kommunal bewirtschaftete Flächen werden privatwirtschaftlich betrieben.


    An den Supermarktparkplätzen sieht man deutliche Schilder hängen, die auf die Änderung hinweisen. Man darf als Kunde eine gewisse Zeit dort stehen. Hält man sich aber nicht daran, hat man (mit dem Abstellen des Fahrzeuges) einen Nutzungsvertrag mit dem privaten Betreiber abgeschlossen. nachdem horrende Gebühren vereinbart werden.


    Hier mal ein Beispiel
    Bedingung: Maximal 2 Stunden, Parkscheibe auslegen, nicht nach Ladenschluss, nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.
    Parkgebühr für 2 Stunden: Keine
    Strafgebühr für Nichtbenutzen einer Parkscheibe: Pauschal 15 Euro
    Strafgebühr für nicht korrektes Parken oder nach Ladenschluss oder Überziehung der Parkzeit: Pauschal 25 Euro


    An bisher öffentlich nutzbaren Parkplätzen gibt es solche Hinweise aber oft nicht deutlich genug zu sehen. Die Parkscheinautomaten werden übernommen, die Gebühren bleiben oft gleich. Nichts weist also darauf hin, dass es jetzt "drastische" Strafen gibt. Gestern noch kommunal mit bekannten "Knöllchengebühren" und heute schon privat mit Halsabschneidergebühren.


    Beispiel eines "Strafzettels" den ich heute gesehen habe:
    Strafgebühr (bis zum 3fachen der angezeigten Gebühr): 2,00 Euro (handschriftlich eingetragen)
    Pauschale Strafgebühr: 23 Euro (vorgedruckt)
    Summe: 25,00 Euro (handschriftlich eingetragen)


    Am Ende eines solchen Strafzettels sieht man dann die Vermerke, das man sofort zahlen soll, damit keine Anzeige erstattet wird.


    ------------------------------------


    Na ? Wer flucht da noch über das Knöllchen, das man gerade bekommen hat ? Sei froh, dass die "Knöllchenbomber" ihre Strafzuschläge nur im vorgegebenem Rahmen schreiben dürfen.


    Bei den modernen Raubrittern gibt es aber keine Obergrenzen. Jeder darf abzocken wie er will.


    Wie ist da jetzt eigentlich die Rechtslage ? Zweifelhaft.
    Wenn man ein "privates Knöllchen" bekommt , hat man grundsätzlich nicht viel zu befürchten. "Anzeigen" kann man es nicht. Die Polizei ist nicht zuständig. Man hat also nichts mit Behörden zu tun.


    Der private Betreiber muss den "ganz normalen Rechtsweg" beschreiten:


    1) Er muss dazu erst einmal eine "ordentliche Rechnung" schreiben, die der Empfänger auch zweifelsfrei erhalten muss. Der Strafzettel hinter dem Scheibenwischer kann von jedem entfernt werden , bevor der Fahrer ihn bekommen kann. Sie erfüllt also nicht die Ansprüche einer Rechnung .(Deshalb bekommt man ja auch von einer Kommune ein extra Schreiben über den Strafzettel)


    2) Um eine ordentliche Rechnung zu schreiben, muss der Halter angeschrieben werden.
    Die Halterfeststellung ist durchaus kostenpflichtig. Ob diese Kosten zusätzlich berechnet werden dürfen, ist nicht einwandfrei sichergestellt. Es obliegt dem Betreiber entsprechendes Personal oder Einrichtungen zu bezahlen, um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden. (Wahrscheinlich sind die pauschalen Strafsätze deshalb auch so hoch ? )


    3) Erst mit dem Erhalt der Rechnung beginnt der Fristablauf.
    Die Schuld und Zahlungspflicht selbst entstehen aber schon am Tag des Strafzettels.


    Was würde ich machen, wenn ich mal so etwas hinter meinem Scheibenwischer sehen würde ?


    a) Abwarten bis eine ordentliche Rechnung kommt.
    So einen Zettel kann sich schließlich jeder selber kopieren. Ich weiß also nicht, ob ich wirklich an den Richtigen zahlen würde.


    b) Weitere Kostenberechnungen würde ich ignorieren.
    Sofern sie nicht eindeutig vorher ausgewiesen werden, werden sie nämlich nicht Vertragsgegenstand.


    c) Abwarten
    Ich bin stur , wenn ich "heimlich einen Vertrag abgeschlossen haben soll". Zunächst schaue ich nach, ob da wirklich so ein Schild/Hinweis war und fotografiere ihn. Stimmt es nicht oder wird etwas nicht angegeben, warte ich auf den Gerichtsbescheid zur Verfahrenseröffnung.
    Eine private Parkraumbewirtschaftungsfirma hat nicht mehr Rechte als jede andere Firma auch. Wenn sie Geld haben will, muss sie es notfalls einklagen.
    Ich persönlich würde mich dann zunächst einmal an die Verbraucherberatung wenden. Die wissen oft mehr und erteilen auch eine rechtsgültige Auskunft (gegen Gebühr).


    Ich persönlich zweifel daran, dass 25 Euro eingeklagt werden würden. Eher wird man den Fall an ein Inkassobüro geben, deren Gebühren alles verteuern sollen und die einen stärkeren Druck aufbaut. Dafür bin ich aber nicht empfänglich, da ich schließlich weiß, dass die auch nichts anderes können als zu mahnen.
    Am Ende würde ich mir einen Anwalt nehmen und dann wirklich einen Prozess durchziehen und abwarten was dabei heraus kommt. Verliere ich, wird es sehr teuer werden. Gewinne ich, kann ich lachend rausgehen.
    Dann kann man mir aber ein "Hausverbot" aussprechen". Das kann dann wirklich angezeigt werden .. und dabei sieht die Sache auch ganz anders aus.


    Grundsätzlich würde ich es den Betreibern möglichst schwer machen, an mein Geld zu kommen. Sofort 25 Euro zahlen, nur weil ein Zettel an der Scheibe steckt ? Nöö nie und nimmer.
    1x Nummernschild aufschreiben und Zettel anheften. Wenn es sehr lange dauert, dauert es 1 Minute. Das wären 1.500 Euro die Stunde.... ja sag mal, soll ich denen etwa ihr komplettes Personal finanzieren ?
    Ohne Rechnung per Brief gibt es nichts. "Beweis doch erst einmal, dass ich den Strafzettel auch bekommen habe !" :cursing::P


    PS:
    Ich selbst bin bisher nicht betroffen. Heute wurde mir aber sowohl von einem Strafzettel von einem Supermarktparkplatz berichtet und ich sah auch einen Strafzettel von einem Bahnhofsvorplatz der vorher nicht bewirtschaftet wurde und auf dem kostenlos geparkt werden durfte.

  • Jetzt wird es seltsam ....
    Am besagten Supermarkt-Parkplatz hängen die Schilder mit der 2-Stunden-Frist. In den Läden werden aber Hinweisschilder mit einer 1-Stunden-Frist aufgehängt.


    Heute nun vernahm ich, dass ein Kunde einen solchen Strafzettel bekommen hatte. Er bekam dazu folgenden Rat:
    "Scannen Sie den Kassenbon und senden Sie ihn per Mail oder fotokopieren Sie den Kassenbon und senden Sie ihn per Post an die Firma. Die können dann sehen, dass Sie in der Zeit eingekauft haben und der Strafzettel zu unrecht ausgestellt wurde."


    3 Läden, in jedem darf man bis zu 1 Stunde "straffrei einkaufen" , parken darf man aber insgesamt nur 2 Stunden.
    Das zeigt mal wieder , dass sich die Platzbesitzer nicht einmal die geringste Mühe gemacht haben, nachzudenken. Aber nicht nur das...
    Wenn einer ihrer Kunden dann doch einen Strafzettel bekommt, muss er auch noch Zeit und Mühe investieren, um einen Nachweis zu führen, dass der Strafzettel zu unrecht ausgestellt wurde.


    Das nutzt ihm aber trotzdem am Ende auch nichts, wenn er vergessen hat eine Parkscheibe auszulegen.
    In manchen Städten sind Parkscheinautomaten so verbreitet, dass Autofahrer oft nicht einmal eine Parkscheibe dabei haben - weil man sie ja normalerweise nie benutzen müsste.
    Trotz Einkaufs im Laden , kostet es den Kunden dann also im Nachhinein noch einmal 15 Euro extra.
    SOLLTE dann der Parkraumüberwacher dann auch noch behaupten, der Wagen hätte dort mehr als 2 Stunden gestanden, werden zusätzlich weitere 25 Euro fällig. 40 Euro sind schon ziemlich heftig für 1x Parkscheibe vergessen.

  • Ich habe mir mal den Spaß gemacht, so ein Parkplatzschild zu fotografieren.



    Ihr seht, dass "dagegen kein Kraut gewachsen ist".
    Selbst wenn man für jede Parkminute einen Kassenbon vorzeigen könnte, gilt immer noch das was auf dem Schild steht vorrangig: Parkscheibe rauslegen. Falls nicht, zählen andere Belege nichts.


    ---


    Ein anderer Supermarkt direkt gegenüber , hat das Ganze "Wildparkgelämmer" ganz anders gelöst:
    An der Einfahrt gibt es eine Schranke. Karte ziehen und weiter geht es.
    Bei der Ausfahrt steht man die Karte dann wieder in den Automaten und kann kostenlos innerhalb von 2 Stunden wieder ausfahren.


    Überschreitet man die Parkzeit, geht man in den Laden und bezahlt eine Parkgebühr am Automaten.
    Hat man seine Karte verloren, gibt es auch eine ähnlich hohe Gebühr. Parkzeitüberschreitung kostet auch ein paar Euros.
    Hier ist man aber nicht der Willkür von privaten Knöllchenbombern ausgeliefert und kann auch nicht vergessen, eine Scheibe auszulegen.


    Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Ein- und Ausfahrt - ganz objektiv und nachvollziehbar.
    Natürlich kostet eine solche Schrankenanlage auch Geld für Anschaffung und an Betriebskosten. Diese Kosten gehen jedoch nicht zu Lasten der Kunden oder Besucher, sondern werden vom Laden getragen ..und den paar Schussels, die ihre Karte wirklich verlieren oder länger als 2 Stunden im Laden (oder drum herum) sind.


    Die Läden mit ihrer "Parkraumbewirtschaftungsidee" werden über kurz oder lang merken, dass sich das System nicht durchsetzen wird. Der Lebensmitteldiscounter wird seine Kunden an den Laden gegenüber verlieren - da wo man geschützt vor jeglicher Willkür parken kann.
    Die "Bewirtschaftungsfirma" wird auf Dauer auch keinen Cent mehr bekommen , sobald sich herumgesprochen hat , dass man dort nicht mehr unbesorgt zum Einkaufen parken kann. Entweder halten sich alle an die Regel oder man parkt sicherheitshalber gleich woanders... und was steht dann dagegen, auch woanders einkaufen zu gehen ?


    Kundenunfreundliche Maßnahmen werden auf Dauer dafür sorgen, dass man sich anderen Läden zuwendet.



    xxxxxxxxxxxxxx


    Erklärungen und Anmerkungen zum Thema:
    Auf den besagten Parkplatz kann von zwei Straßen eingefahren werden. Zwischen den Einfahrten muss man aber über eine Ampelkreuzung fahren.
    Der Parkplatz wurde oft genug von Anwohnern Tag und Nach als Parkplatz genutzt und war dadurch wirklich immer ziemlich voll. Der Platz hatte ursprünglich 3 Zufahrten.
    Die erste Maßnahme war, dass man eine Zufahrt mit einem Bauzaun blockierte. Danach wurde auf einer Seite eine Schranke angebracht. Auf der anderen Seite wurde dann ein Rolltor in Betrieb genommen, das den Platz dort komplett verschließen konnte.


    Obwohl der Supermarkt von 7 -21 Uhr geöffnet ist, wurde das Rolltor morgens erst Stunden später geöffnet. Wollte man morgens einkaufen, musste man also zuerst über die Kreuzung fahren , um den Parkplatz von dort aus erreichen zu können.
    Ich habe es aber schon erlebt, dass ich morgens vorbei fahren musste , abends aus der anderen Richtung kommend, wollte ich dann von der anderen Seite (da wo die Schranke ist) einfahren .. und die Schranke war geschlossen.
    Der Parkplatz war also nur zu bestimmten Tageszeiten von dort aus zu erreichen, wo man gerade war.


    Wer Pech hatte (und morgens und abends noch etwas einkaufen musste) , der musste in jedem Fall zwangsweise über die Kreuzung zur anderen Seite fahren.
    ....
    Vor so einer Idiotie waren aber selbst Fußgänger nicht sicher...
    Abends durch die "Rolltorseite" zu Fuß zum Einkaufen gehen , war kein Problem. Wollte man dann aber auf dem gleichen Weg zurück , stand man dann plötzlich vor einem verschlossenem Rolltor und musste den ganzen Weg zurück und dann ganz herum - obwohl es bei offenem Rolltor nur ein einziger Schritt gewesen wäre. 500 Meter Umweg vollbepackt mit Einkäufen , nur weil das Rolltor 3 Stunden vor Ladenschluss geschlossen wurde .. und man es erst bemerken konnte , wenn man fast davor stand, weil es leider um eine Ecke herum nicht einsehbar ist.


    Da ich meinen Weg zur Arbeit aber auf diverse Arten erreichen kann , verzichte ich mittlerweile auf morgendliche Einkäufe . Mich interessiert also längst nicht mehr, ob das Tor offen ist oder auch nicht. Ich ignoriere es völlig und überlege lieber, abends etwas einzukaufen.
    Da ich mit dem Wagen auf der Rückfahrt an unzähligen anderen Läden vorbeikomme , halte ich lieber dort an , wo es relativ unkompliziert ist. Anhalten, einkaufen und das alles ohne Angst, dass ich danach "irgendwas beweisen" oder extra bezahlen soll.


    -----------------------------------


    Ganz allgemein gesprochen , sind manche Maßnahmen durchaus "sachlich nachvollziehbar".
    Sobald Maßnahmen aber damit enden, dass ein Kunde benachteiligt werden soll , handelt es sich um kundenfeindliche Maßnahmen.
    Einen nicht kundenfreundlichen Laden sollte man besser meiden. Das ist die einzig wirksame Maßnahme des Protests dagegen.


    PS:
    Fotos von den Ladenaushängen mit der verkürzten Parkdauer von nur 1 Stunde , werdet ihr nicht zu sehen bekommen. Sie sind in den "Markenfarben" so dass der Discounter sofort kenntlich würde. Hier geht es aber nicht darum, einen Laden zu schädigen, sondern "nur ums Prinzip".