Wir kennen das wohl alle:
Wenn man parken will, zahlt man eine Parkgebühr und kann dann für ein paar Stunden den Parkplatz nutzen. Doch egal ob in einem Parkhaus oder an der Straße - mehr als eine Nutzungserlaubnis für die Fläche und Zeit bekommt man dafür nicht.
In einem Parkhaus oder durch Schranken abgesperrte Parkflächen, hat man die Möglichkeit , im Nachhinein die genutzte Zeit zu bezahlen. Das ist fair und in Ordnung.
Auf nicht abgesperrten Flächen hat man aber nur die Wahl zuvor eine gewisse Zeit zu "mieten". Überzieht man sie, bekommt man einen "Strafzuschlag" in Form eines Knöllchens. Diese "Strafzuschläge" werden je nach Kommune .. aber auf deren Stadtgebiet einheitlich.. festgelegt.
Jetzt bildet sich aber eine neue Form des modernen Raubrittertums:
Kommunen und Firmen verkaufen die Parkflächennutzung an eine Parkraumbewirtschaftungsfirma. Plötzlich werden aus kostenlosen Supermarktparkplätzen "bewirtschaftete Parkflächen" und bisher kommunal bewirtschaftete Flächen werden privatwirtschaftlich betrieben.
An den Supermarktparkplätzen sieht man deutliche Schilder hängen, die auf die Änderung hinweisen. Man darf als Kunde eine gewisse Zeit dort stehen. Hält man sich aber nicht daran, hat man (mit dem Abstellen des Fahrzeuges) einen Nutzungsvertrag mit dem privaten Betreiber abgeschlossen. nachdem horrende Gebühren vereinbart werden.
Hier mal ein Beispiel
Bedingung: Maximal 2 Stunden, Parkscheibe auslegen, nicht nach Ladenschluss, nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.
Parkgebühr für 2 Stunden: Keine
Strafgebühr für Nichtbenutzen einer Parkscheibe: Pauschal 15 Euro
Strafgebühr für nicht korrektes Parken oder nach Ladenschluss oder Überziehung der Parkzeit: Pauschal 25 Euro
An bisher öffentlich nutzbaren Parkplätzen gibt es solche Hinweise aber oft nicht deutlich genug zu sehen. Die Parkscheinautomaten werden übernommen, die Gebühren bleiben oft gleich. Nichts weist also darauf hin, dass es jetzt "drastische" Strafen gibt. Gestern noch kommunal mit bekannten "Knöllchengebühren" und heute schon privat mit Halsabschneidergebühren.
Beispiel eines "Strafzettels" den ich heute gesehen habe:
Strafgebühr (bis zum 3fachen der angezeigten Gebühr): 2,00 Euro (handschriftlich eingetragen)
Pauschale Strafgebühr: 23 Euro (vorgedruckt)
Summe: 25,00 Euro (handschriftlich eingetragen)
Am Ende eines solchen Strafzettels sieht man dann die Vermerke, das man sofort zahlen soll, damit keine Anzeige erstattet wird.
------------------------------------
Na ? Wer flucht da noch über das Knöllchen, das man gerade bekommen hat ? Sei froh, dass die "Knöllchenbomber" ihre Strafzuschläge nur im vorgegebenem Rahmen schreiben dürfen.
Bei den modernen Raubrittern gibt es aber keine Obergrenzen. Jeder darf abzocken wie er will.
Wie ist da jetzt eigentlich die Rechtslage ? Zweifelhaft.
Wenn man ein "privates Knöllchen" bekommt , hat man grundsätzlich nicht viel zu befürchten. "Anzeigen" kann man es nicht. Die Polizei ist nicht zuständig. Man hat also nichts mit Behörden zu tun.
Der private Betreiber muss den "ganz normalen Rechtsweg" beschreiten:
1) Er muss dazu erst einmal eine "ordentliche Rechnung" schreiben, die der Empfänger auch zweifelsfrei erhalten muss. Der Strafzettel hinter dem Scheibenwischer kann von jedem entfernt werden , bevor der Fahrer ihn bekommen kann. Sie erfüllt also nicht die Ansprüche einer Rechnung .(Deshalb bekommt man ja auch von einer Kommune ein extra Schreiben über den Strafzettel)
2) Um eine ordentliche Rechnung zu schreiben, muss der Halter angeschrieben werden.
Die Halterfeststellung ist durchaus kostenpflichtig. Ob diese Kosten zusätzlich berechnet werden dürfen, ist nicht einwandfrei sichergestellt. Es obliegt dem Betreiber entsprechendes Personal oder Einrichtungen zu bezahlen, um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden. (Wahrscheinlich sind die pauschalen Strafsätze deshalb auch so hoch ? )
3) Erst mit dem Erhalt der Rechnung beginnt der Fristablauf.
Die Schuld und Zahlungspflicht selbst entstehen aber schon am Tag des Strafzettels.
Was würde ich machen, wenn ich mal so etwas hinter meinem Scheibenwischer sehen würde ?
a) Abwarten bis eine ordentliche Rechnung kommt.
So einen Zettel kann sich schließlich jeder selber kopieren. Ich weiß also nicht, ob ich wirklich an den Richtigen zahlen würde.
b) Weitere Kostenberechnungen würde ich ignorieren.
Sofern sie nicht eindeutig vorher ausgewiesen werden, werden sie nämlich nicht Vertragsgegenstand.
c) Abwarten
Ich bin stur , wenn ich "heimlich einen Vertrag abgeschlossen haben soll". Zunächst schaue ich nach, ob da wirklich so ein Schild/Hinweis war und fotografiere ihn. Stimmt es nicht oder wird etwas nicht angegeben, warte ich auf den Gerichtsbescheid zur Verfahrenseröffnung.
Eine private Parkraumbewirtschaftungsfirma hat nicht mehr Rechte als jede andere Firma auch. Wenn sie Geld haben will, muss sie es notfalls einklagen.
Ich persönlich würde mich dann zunächst einmal an die Verbraucherberatung wenden. Die wissen oft mehr und erteilen auch eine rechtsgültige Auskunft (gegen Gebühr).
Ich persönlich zweifel daran, dass 25 Euro eingeklagt werden würden. Eher wird man den Fall an ein Inkassobüro geben, deren Gebühren alles verteuern sollen und die einen stärkeren Druck aufbaut. Dafür bin ich aber nicht empfänglich, da ich schließlich weiß, dass die auch nichts anderes können als zu mahnen.
Am Ende würde ich mir einen Anwalt nehmen und dann wirklich einen Prozess durchziehen und abwarten was dabei heraus kommt. Verliere ich, wird es sehr teuer werden. Gewinne ich, kann ich lachend rausgehen.
Dann kann man mir aber ein "Hausverbot" aussprechen". Das kann dann wirklich angezeigt werden .. und dabei sieht die Sache auch ganz anders aus.
Grundsätzlich würde ich es den Betreibern möglichst schwer machen, an mein Geld zu kommen. Sofort 25 Euro zahlen, nur weil ein Zettel an der Scheibe steckt ? Nöö nie und nimmer.
1x Nummernschild aufschreiben und Zettel anheften. Wenn es sehr lange dauert, dauert es 1 Minute. Das wären 1.500 Euro die Stunde.... ja sag mal, soll ich denen etwa ihr komplettes Personal finanzieren ?
Ohne Rechnung per Brief gibt es nichts. "Beweis doch erst einmal, dass ich den Strafzettel auch bekommen habe !"
PS:
Ich selbst bin bisher nicht betroffen. Heute wurde mir aber sowohl von einem Strafzettel von einem Supermarktparkplatz berichtet und ich sah auch einen Strafzettel von einem Bahnhofsvorplatz der vorher nicht bewirtschaftet wurde und auf dem kostenlos geparkt werden durfte.