gewerblich ? Gewinnerzielungsabsicht ?

  • Für Betreiber von Internetseiten bedeuten diese beiden Begriffe, dass man eventuell erhöhte Sorgfaltspflichten hat und/oder besonderen Bestimmungen unterliegt.


    "Gewerblich" ist es auf jeden Fall, wenn die Internetseite durch/von oder im Auftrag einer Firma betrieben wird.
    Weiterhin gilt es auch als gewerblich, wenn man eine Firma hat.
    Hierbei wäre das HGB zu berücksichtigen, nachdem jeder Vollkaufmann so einschätzt wird, als wäre er immer "in Sachen Firma unterwegs". Der Inhaber einer Firma muss (wegen seiner Firma) viel mehr Wissen rund um "Rechtssachen" haben. Dieses Wissen legt er ja nicht ab, nur weil er jetzt etwas "ganz privat" macht.


    Diese Definition von "gewerblich" ist noch relativ einfach nachvollziehbar gewesen.
    Firma oder Firmeninhaber = gewerbliche Internetseite


    Um "gewerblich" zu sein, muss man aber nicht unbedingt eine Firma haben/sein
    Sobald man (zum Beispiel) immer mal wieder etwas anbietet (für andere arbeitet oder etwas verkauft) betätigt man sich auch selbstständig/gewerblich.
    Man muss dazu nicht unbedingt "eine Firma anmelden". Die erzielten Einnahmen kann man auch im Rahmen der ganz normalen Steuererklärung angeben. (Einnahmen aus selbstständiger/nicht abhängiger Tätigkeit)


    Sobald man eine Firma anmeldet, macht man es immer mit "Gewinnerzielungsabsicht"
    Das Finanzamt geht regelmäßig von dieser Absicht aus und errechnet zunächst im Voraus entsprechende Abgaben.
    "Ich will nur die Kosten wieder heraus bekommen" ist für Finanzämter kein Argument, auf Abgaben verzichten zu wollen.
    Auch Kommunen und Kammern gehen nicht auf diese Argumentation ein.
    Firma = Abgaben aller Art.


    Nebenberuflich eine Firma haben ? Gewerbeschein beantragen ?
    Wie und zu welchen Zeiten man eine Firma führen will, ist nicht von Belang. Es gibt keine "nebenberufliche Firma". Sobald man einen Gewerbeschein hat, hat man auch eine Firma.
    Firma = Firma


    Einnahmen, um die Kosten zu decken
    Sobald man aus einer Tätigkeit Einnahmen hat, gilt es als selbstständige Tätigkeit, wenn diese Einnahme nicht durch "einen Chef" erbracht werden.
    Mindestens das Finanzamt kann verlangen, dass man entsprechende Nachweise über die Einnahmen führt, damit die entsprechende Steuerlast berechnet werden kann.


    Hier gibt es bei vielen Betreibern von Internetseiten oft ein Missverstehen.
    Sie schalten Werbung oder bauen Spenden-Buttons ein. Bei den meisten Betreibern reichen diese Einnahmen nicht einmal aus, um dafür die Domaingebühren wieder heraus zu bekommen, geschweige denn die vielen anderen Kosten und Aufwendungen.


    Sobald sie aber auch nur einen Button oder Werbeplatz einbauen, handeln sie schon in "Gewinnerzielungsabsicht".
    "Wenn ich nur 1 Cent bekomme, mache ich doch keinen Gewinn ?" Doch !
    Du musst es "ganz anders herum denken" ....


    Wenn du gar kein Geld bekommst, machst du nur Verlust.
    Sobald du aber etwas einbaust, was dir Geld bringen soll, hast du die Absicht, nicht mehr "nur Verluste" zu machen.


    Weniger Verlust = Gewinn
    SO musst du denken, um die Haltung Anderer zu verstehen, die meinen, dass du aus "Gewinnerzielungsabsicht" handelst



    Welche Besonderheiten muss man eigentlich beachten, wenn eine Internetseite eine "Gewinnerzielungsabsicht" hat ?
    Du wirst "wie eine Firma" behandelt/eingeschätzt. Neben den üblichen Auflagen für Firmen, hast du besondere Sorgfaltspflichten:
    Je nach Art der Seite musst du zum Beispiel einen Jugendschutzbeauftragten haben/benennen. Auch ein Datenschutzbeauftragter kann zur Pflicht gehören.


    Du wirst "wie ein Profi" behandelt und musst "professionelle Sorgfalt" beachten.
    Es ist ganz klar, dass ein Profi keine "kritischen Sachen" verlinkt oder fördert, die es auf anderen Seiten gibt. "Der Profi" informiert sich, wie es um die Rechte verlinkter Dokumente aussieht. Im Zweifelsfall lässt man lieber einen Link weg, als etwas "Zweifelhaftes" zu fördern.