Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer werden künftig deutlich mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 den von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein Fahrgastrechtegesetz verabschiedet. Das Gesetz beruht auf einer EG-​Verordnung, die ab dem 3. Dezember 2009 europaweit gelten wird.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 15. Mai 2009 mit dem Gesetz befassen wird. Das Gesetz soll zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Es wird gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen bei Zugausfällen und -​verspätungen geben. Menschen mit Behinderungen werden es leichter haben, mit der Bahn zu fahren, und die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden werden verbessert. Bahnfahren als besonders umweltfreundliche Form der Mobilität wird damit noch attraktiver werden.
Hat ein Zug Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird. Maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort.
Im Einzelnen wird es folgende Verbesserungen für Fahrgäste geben: mehr...
Quelle: http://www.bmj.de/enid/6e82e62…z/Fahrgastrechte_1ef.html