1) Die GEMA maßt sich das Recht an, auch Nicht-Mitglieder zu vertreten
Dieses "Recht" ist mit der Zeit "automatisch herangewachsen" und basiert auf dem einfachen Prinzip: " So lange du nicht beweist, dass das Stück nicht von einem GEMA-Mitglied ist, gehen wir davon aus, dass es nicht GEMA frei ist."
2) Viele schaffende Künstler erhalten nichts
Das liegt einerseits an den jeweiligen Verträgen mit der GEMA. Ist der Künstler aus dem GEMA ausgeschieden, verbleiben die GEMA-Rechte oft weiterhin dort. Andererseits liegt es natürlich auch daran, dass viele Künstler es nicht wagen, sich mit der GEMA anzulegen.
3) Der Verteilerschlüssel ist ungerecht
Bevorzugt werden sehr bekannte Interpreten eher bedient als unbekannte schaffende Künstler.
Hier könnte man davon ausgehen, dass der bekannte Interpret schließlich öfters Stücke aufführt, die dann zu einer GEMA-Gebühreneinnahme führen.
"Der spielt ein Stück 1 Million Mal. Wir bekommen also 1 Million Mal eine Gebühr. Während der schaffende Künstler 1 Million Stücke schafft, die aber kaum jemand mal veröffentlicht."
Da der wirkliche Verteilerschlüssel aber nicht veröffentlicht wird, kann es nur bei Mutmaßungen und Spekulationen bleiben.
4) Die GEMA vertritt ihre Mitglieder nicht aktiv
In der Vergangenheit wurde mir ein Fall bekannt, in dem ein GEMA-Mitglied ein neues Seemannslied (Shantie) schrieb. Er veröffentlichte es und es wurde auch aufgezeichnet. Das Stück selbst wurde jedoch durch andere kopiert aufgeführt und dann über Radiosender veröffentlicht.
Der schaffende Künstler wurde erst aufmerksam, dass sein Musikstück längst berühmt geworden war, als er es als "Volksmusik" im Radio angesagt hörte.
Trotz entsprechende Eingaben bei der GEMA, die jetzt eigentlich hätte aktiv werden müssen, ging ihm das Musikstück und alle seine Rechte daran, verloren. Die GEMA wurde nicht entsprechend aktiv.
Das Geschehnis wurde mir vom schaffenden Künstler erzählt. Der Künstler selbst kann sie heute weder bestätigen noch korrigieren, da er damals schon im Rentenalter war und seitdem viele Jahrzehnte vergangen sind. Bitte nehmt sie einfach als eine Erzählung eines GEMA-Mitglieds, das von der GEMA enttäuscht war.
5) Die GEMA spielt sich als "staatliche Organisation" auf
Die GEMA hat keinerlei weitere Befugnisse als jede andere Firma oder Verein auch. Es handelt sich nur um einen "wirtschaftlichen Verein" (laut §22 BGB)