Auf der Straße angesprochen ...

  • Hier geht es nicht um Flirts, sondern um Ansprachen von Vereinen und Firmen, die dazu dienen für Mitgliedschaften / Spenden zu werben oder Produkte zu verkaufen. Auch Parteienwerbung zähle ich dazu.


    Die Rechtslage für alle auf diesem Weg abgeschlossenen Verträge ist klar:
    Entsprechend BGB § 312 (Haustürwiderrufsgesetz) besteht ein Rücktrittsrecht/Rückgaberecht gem. BGB § 355, BGB § 356 und BGB § 357von 2 Wochen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
    Wird keine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt, so erlischt das Rücktritts/Widerrufsrecht nicht.


    Ungültig ist eine Streichung der Widerrufsbelehrung oder ein Verzicht auf eine solche Belehrung. Die Widerrufbelehrung gilt dann als nicht erteilt. Das Rücktrittsrecht erlischt in einem solchen Fall also nicht. (Gesetze der Bundesrepublik Deutschland)

  • Heute wurde mir bekannt, dass gegenüber dem "Bund Deutscher Tierfreunde e.V." ein gerichtliches Verbot zur Spendensammlung und Mitgliederwerbung ausgesprochen wurde.


    Der Landkreis Bernkastel-Wittlich berichtet darüber wie folgt:


    (Vollzitat, da nicht bekannt ist in wiefern auch später noch ein Zugang zur aktuellen Pressemeldung besteht. Auf Wunsch wird das Zitat entfernt.)


    >>Zitatanfang<<
    Der Verein Bund deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintford/Nordrhein-Westphalen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier im Eilverfahren dazu verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des in Rheinland-Pfalz laufenden Überprüfungsverfahrens alle Spendensammlungen im Namen des Vereins, Mitgliederwerbemaßnahmen sowie den Einzug von Fördermitgliedsbeiträgen und Geldspenden von Spendern in Rheinland-Pfalz vorerst einzustellen.


    Sollten dennoch Sammlungen, Info-Stände beziehungsweise Spendeneinzüge durch den Verein in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungdirektion (ADD), Tel.: 0651/94940 um sofortige Mitteilung.
    >>Zitatende<<

  • Dieser Verein sammelt auch heute noch, trotz Gerichtsverbot, Spenden und wirbt um Mitglieder.
    (Belegbar durch einen Vertragsabschluss der mir vom heutigen Tag vorliegt.)


    (Meiner persönlichen Meinung nach ist durch das Gerichtsverbot der Vertrag zum aktuellen Zeitpunkt ungültig.)


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    Fü 8 Euro im Monat wird man für 2 Jahre Vereinsmitglied. Die Aufnahmegebühr beträgt weitere 8 Euro.
    Insgesamt sind also für die 2 Jahre 204,00 Euro per Bankeinzug zu zahlen.
    Kündigt man die Mitgliedschaft nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf, verlängert sie sich.


    Die mir vorliegende Widerrufserklärung entspricht nicht den vorgeschriebenen Normen.
    Der Zeitraum des Rücktrittsrechts wird nicht genannt.
    Dass sie als Schlussatz einer allgemeinen Erklärung steht und nicht, wie vorgeschrieben gut sichtbar ist, verstößt auch gegen die Vorschrift.
    Durch Verletzung der vorgeschriebenen Normen ist die Widerrufserklärung also ungültig und gilt als nicht erteilt


    BGB§355 2)
    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.


    Entsprechen den gültigen Gesetzen kann man also immer vom Vertrag zurücktreten.
    Aber: Das würde ich nur machen, wenn die 2 Wochenfrist überschritten wurde. Möglichst sollte man sich an diese Frist halten.


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    Die angebliche Vereinsgeschichte ist relativ .. ich finde kein objektives Wort dafür und nenne es deshalb mal... "strittig"
    Seine Gründung soll im Jahr 1999 stattgefunden haben und er unterstützt viele Tierheime und Einrichtungen.
    Seit 2003 wird eine eigene Tierherberge betrieben.
    In ihrer eigenen Internetpräsentation werden immer nur Projekte anderer Tierschutzorganisationen aufgeführt aber die eigene nachprüfbare Projekte zur Schau gestellt.


    Dieser Verein, der sich in vielen Organisationen einbringt, sollte also eigentlich sehr bekannt bei Tierschützern sein.


    2006 (7 Jahre nach Gründung) versuchte ein Tierschutzforum etwas über die Tätigkeit dieses Vereins heraus zu bekommen.
    Er war nicht bei Tierheimen bekannt. http://www.tierquak.de/off-top…nd-deutscher-tierfreunde/


    Das KSG-Forum hat das Thema schon vor einigen Tagen aufgegriffen und weitere Recherchen unternommen
    In deren Thema werden die Wege sogar noch weiter aufgedeckt als ich es für möglich gehalten hätte.
    http://forum.ksgemeinde.de/pre…de-unter-beobachtung.html


    Wer sich für Tierschutz engagieren möchte, sollte deshalb deren Recherchen einmal lesen - bevor er nur irgendwo auf der Straße einen Vertrag abschließt - also ICH habe gestaunt über die Verpflechtungen