Impfpass jetzt wirklicher Pass

  • Bislang hatte der Impfpass den gleichen rechtlichen Status wie ein Brillenpass: Gar keinen.

    Obwohl der Impfpass gar kein amtliches Dokument ist, wurde von Dokumentenfälschung und anderem gesprochen. Die Zeiten der Auslegungen sind nun vorbei.


    Im neu beschlossenen Infektionsschutzgesetz steht jetzt ausdrücklich, dass es sich um einen Gesundheitspass handelt, dessen Änderung oder Fälschung mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Nutzung kann mit bis zu 1 Jahr Haft bestraft werden.


    PS:

    Trotzdem kann man sich mit diesem "Pass" alleine nicht ausweisen.