ab dem 01. Januar 2010 wird es keine AU-Plaketten für die Abgasuntersuchung mehr geben.
Die bestandene AU-Untersuchung ist Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU) - ugs. "TÜV" genannt.
Wenn ein Wagen zur HU muss, entfernt der Sachverständige die alte AU-Plakette und ersetzt sie durch eine "Reparaturplakette" in Nummernschildfarbe.
Der Halter des Fahrzeuges darf dieses NICHT selbst machen.