Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht, Rückgaberecht, Umtauschrecht

  • Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht


    In Deutschland besteht leider oft die falsche Annahme, dass man alle Verträge stornieren kann.
    Man begründet es dann, dass man ja ein generelles Widerrufsrecht habe.
    Diese Annahme ist falsch !


    Es zählt vorrangig erst mal das Vertragsrecht/Kaufrecht:
    Ein Vertrag kann nicht einseitig gekündigt werden. Der Vertrag muss so eingehalten werden, wie er geschlossen wurde.
    Der Wert spielt dabei keine Rolle. Ob 1 Euro oder 1 Millionen. Wenn der Vertragsparner einer Auflösung nicht zustimmt, muss man ihn erfüllen.


    Es gibt 2 Hauptausnahmenvon dieser Regel -
    1) wenn das Geschäft an der "Haustür" geschlossen wurde ....
    Hierzu zählen Geschäfte, bei denen man nicht in einem Ladengeschäft war, sondern man wird an der Haustür oder auf der Straße angesprochen. Das Gleiche gilt für "Kaffeefahrten".
    Dann hat man ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen (auf die längeren Fristen und die Bedingungen dazu wird im Rechtsbereich eingegangen)


    Achtung:
    Irrtümlich wird oft davon ausgegangen, dass auf einer Messe/Ausstellung auch dieses Recht gilt (weil man dort ja nicht in einem Ladengeschäft ist)
    Auch dort gilt erst einmal das Kaufrecht. Der Vertrag kann nicht einseitig gekündigt werden.
    Nur bei einigen wenigen Veranstaltungen wurde per Gericht das Widerrufsrecht bestätigt. Bei allen anderen gilt es nicht.


    2) .... wenn der Vertrag per "Fernkommunikationsmittel" (Brief/Fax/Telefon/Internet/Mail.) abgeschlossen wird.
    Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für einen "Haustürverkauf".
    Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht zu etwas am Telefon "überreden" lassen, was sie garnicht wollen.
    Wenn sie ein Angebot annehmen ist es auch ein Vertrag.
    Oft fällt man aus allen Wolken, wenn dann die Rechnung kommt. Dann ist jedoch oft die Widerrufsfrist schon verstrichen.


    Rückgaberecht
    Es gelten die gleichen Bedingungen wie für das Widerrufsrecht.
    Ist eine Ware aber beschädigt oder sonst nicht zu benutzen, dann hat man Anspruch auf Gewährleistung.


    Umtauschrecht
    Gibt es nicht.


    Merke:
    Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man keinen Vertrag abschließen.
    In einem Vertrag kann man aber ein Rücktritts- oder Umtauschrecht vereinbaren !
    Dieses sollte man sich schriftlich bestätigen lassen um es später einfacher nachweisen zu können.


    Übrigens:
    Nur für ganz bestimmte Verträge ist ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben.
    Alle anderen Verträgen können (immer noch) "per Handschlag" geschlossen werden