Garantie und Gewährleistung

  • Garantie und Gewährleistung werden oft im gleichen Zusammenhang genannt oder verstanden, sind jedoch zwei völlig unterschiedliche Dinge.


    Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorschrift.
    Die Gewährleistungszeit gilt generell 2 Jahre. Bei Gebrauchtwaren kann sie auf 1 Jahr reduziert werden.
    Nur Privatleute können eine Gewährleistung ausschließen.
    Ansprechpartner ist immer nur der, bei dem man gekauft hat. Nie der Hersteller !


    Oft versuchen sich Geschäftsleute vor dieser gesetzlichen Pflicht zu drücken indem sie z.B. Autos als "nur für den Export" oder als "Bastlerauto" verkaufen. Ein anderer beliebter Versuch ist, dass der Kaufartikel vom Geschäftsmann privat vekauft wird.
    Ein Geschäftsmann ist immer und in erster Linie zunächst ein Geschäftmann und kein Verbraucher (privat).


    Wenn es also zu Problemen kommen sollte, sollte man sich sofort einen Anwalt nehmen um seine Ansprüche geltend zu machen. Denn: Wer im Vornherein schon versucht, Rechte zu beschneiden, sollte "mit Vorsicht" zu genießen sein.



    Garantie ist eine freiwillige Leistung
    Garantien gehen oft über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie wird aber rein freiwillig gegeben.
    Aus diesem Grund kann der Garantiegeber (oft der Hersteller) auch bestimmte Auflagen machen.
    Er ist nicht an die Garntiezusage gebunden wenn die Auflagen nicht erfüllt werden.
    Ansprechpartner für Garantien ist immer nur der Garantiegeber.


    Man sollte sich deshalb an die Auflagen halten, da hier ein Anwalt nicht helfen kann.



    Da auch die Garantie eine Gewährleistung nicht ersetzen kann, kann es sein, dass man (obwohl man die Garantieauflagen nicht eingehalten hat) den Schaden doch noch erstattet bekommt.
    HIER wäre aber dann doch ein Anwalt zu befragen, wenn der Schaden z.B. von Anfang an vorhanden war oder auf Produktionsfehler beruht.