Mit dem Neuregleung des Zugangserschwerungsgesetzes - gültig ab dem 23.02.2010 wurde auch im Artikel 1 § 11 das Grundgesetz geändert.
Der Artikel 1 verliert nach dem 31.12.2012 (vorläufig?) seine Gültigkeit.
Unklar ist mir dabei aber noch, ob die Grundgesetzänderung damit auch wieder rückgängig gemacht wird.
Bearbeitung 14.03.2016 by "Ratgeber"
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