Die "schwarzen Schafe" der "privaten Arbeitsvermittlung"

  • Wir sind auf eine Firma gestoßen, die sowohl gegen das UWG verstößt als auch versucht das Sozialsystem auszunutzen.


    Nennen wir die Firma einfach mal "Max Mustermann GbR"
    Das ist ein fiktiver Name. Wenn es wirklich eine Firma mit diesem Namen gibt, so hat es NICHTS mit dieser Firma zu tun.
    Auch alle weiteren Namen und Bezeichnung sind nur ausgedacht und haben nichts mit realen Namen zu tun !


    Die "Max Mustermann GbR" hat eine normale Firma angemeldet.
    Sie betreibt Erwachsenenbildung und private Arbeitsvermittlung.


    Nun scheint es ihr aber nicht sonderlich gut zu gehen.
    Das Firmenbüro ist eher eine kleine Rumpelkammer, die man vielleicht in einer Hinterhofwerkstatt erwartet.


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    Wie bekommt man nun Kunden ?

    1. Man schließt sich einem Netzwerk privater Arbeitsvermittler an

    Hier ist man dann eine Niederlassung für den eigenen Ort


    2. Man denkt sich einen schönen Namen aus, der modern und professionell wirkt. Dieser muss natürlich in Englisch sein um "international" zu klingen.
    Hierzu baut man dann eine Internetseite, auf der man sich als Knotenpunkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darstellt.


    3. Man baut eine weitere Internetseite auf. Damit sie möglichst viele anlockt und sehr "offiziell" wirkt, wird ein Überbegriff mit Angabe der Region + das modifizierte Wappen der Kreisstadt genommen.
    Hier liegt zumindestens schonmal ein Urheberrechtsverstoß vor.


    In diesem "regionalem Arbeitsportal" gibt es eine Stellensuche.
    Nutzt man sie, so werden in einem Popup einfach Stellenangebote gezeigt, die andere Firmen auf ihren Seiten haben.
    Wahllos tauchen Stellenangebote aus allen Regionen Deutschlands auf. Diese sind nicht einmal kopiert, sondern einfach nur mit Hotlinking unsichtbar verknüpft.


    Eigentlich denkt man, dass das doch wohl sehr viel sein müssten ?
    Falsch gedacht. Soviel Mühe hat man sich nicht gegeben. Gerade mal 170 Stellen - und das bis zum April 2008 zurück.


    ABER man kann sich ja anmelden - vielleicht gibt es dann ja mehr ?
    Na zunächst kostet es monatlich 10 Euro bei einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten für Arbeitsuchende und 20 Euro + USt. für Arbeitgeber.


    Es ist ganz klar, dass keiner so dumm ist sich dort anzumelden ... oder sollte zumindestens nicht so dumm sein.
    Wer sich innerhalb von 2 Jahren nicht die Mühe macht, wenigstens seine Inhaltsklauerei auf einem einigermaßen aktuellen Stand zu halten, der wird sich bei Bezahldiensten wohl auch nicht besondere Mühe geben.


    Wenn schon die eigene Seite, die der Selbstdarstellung und der Darstellung der Leistungsfähigkeit dient, nicht aktuell gehalten wird, warum soll man sich dann mit "Kaum-was-Bezahler" mehr Mühe geben ?


    4. Wenn alles nicht klappt, schaltet man das Arbeitsamt ein


    So wie das Büro aussieht und so schlecht wie die Internetauftritte gepflegt werden, wird man wohl unter dem Begriff "Privater Arbeitsvermittler" nichts "reissen" können.
    Da hat man dann ja den Nachteil, dass sich die Leute auch andere aussuchen könnten, weil man ja nur zeigt, dass man eine Stelle für sie suchen wird.
    Hier gibt es viel zu viel gute und bekannte Firmen.


    Wie vermeidet man Konkurrenz ?
    Man schreibt etwas anderes hinein als die anderen Vermittler

    Wie sorgt man dafür, dass die Arbeitsuchenden auch wirklich zu einem kommen ?

    Man sorgt dafür, dass das Arbeitsamt einen auch wirklich berücksichtigt.

    Jetzt kommt der Betrug:

    1. Falschangabe des Firmennamens
    anstatt die offizielle Firmenbezeichnung "Max Mustermann GbR" zu benutzen, verwendet man den Kunstnamen aus Punkt 2.
    Auch im Weiteren taucht die offizielle Bezeichnung nicht auf.
    Hier liegt ein Gesetzesverstoß vor: "Eine GbR ist nicht berechtigt, eine Firmenbezeichnung zu führen" http://www.startinformationen.de/index.php?id=79


    2. Falsche Branchenangabe
    Dadurch, dass sich die Firma nicht als "private Arbeitsvermittlung" outet, sondern sich zur Branche "Erwachsenenbildung" einträgt, wird das Arbeitsamt verpflichtet, sie bei der Stellenvermittlung zu berücksichtigen.
    Diese Berücksichtigung würde für eine "private Arbeitsvermittlung" nicht bestehen.


    Hier liegt sowohl ein Gesetzesverstoß gegen UWG als auch ein Missbrauch der Dienste des Arbeitsamtes vor.

    3. wissentliche Falschangaben über Arbeitsplätze

    Es werden offene Stellen angeboten. Bei Nennung der korrekten Branche kann ein Arbeitsuchender gleich erkennen, ob es sich um mögliche Stellen oder um vorhandene Stellen handelt.
    "Erwachsenenbildung" hat nur eigene offene Stellen, da nicht vermittelt oder verliehen wird.

    4. Falschangaben der benötigten Unterlagen

    Gefordert werden: Lebenslauf , Zeugnisse


    Sobald man mit der Firma Kontakt hat - und nachdem alle Daten aufgenommen wurden - wird ein Vermittlungsvertrag vorgelegt. Erst auf Nachfrage wird über einen Vermittlungsgutschein (VGS) gesprochen und dass er "auch" akzeptiert wird.


    5. Falsche Vertragsangaben
    Der Vermittlungsvertrag wird auf den Namen des in Punkt 1 genannten Netzwerkes geschlossen, eine rechtsgültige und den Vorschriften entsprechende Firmenbezeichnung wird nicht gemacht.


    Dieser Vertrag kommt rechtlich deshalb eigentlich nicht mit dem Netzwerk zustande. Auch mit der Firma Max Mustermann GbR" wird kein Vertrag geschlossen. Die rechtsgültige Form fehlt.

    6. zweifelhafte Vertragsbedingungen

    Auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages wird die Vermittlungsgebühr von 2.000,00 Euro fällig wenn der Arbeitsuchende innerhalb der nächsten 12 Monate mit einer vermittelten Firma einen Vertrag abschließt.


    Das bedeutet:
    Der Vemittler muss z.B. nur einen Vermittlungsvorschlag für einige große Zeitarbeitsunternehmen vorlegen.
    Die Chance, dass der Arbeitssuchende inenrhalb des nächsten Jahres bei einem der Unternehmen unterschreibt, ist extrem hoch.
    Da der Arbeitsuchende später oft keinen Anspruch auf einen VGS mehr hat, muss er für diese (wirkungslosen) "Vermittlungsvorschläge" 2.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.


    Diese Vertragsbedingung ist so eklatant abweichend von anderen Verträgen, dass man sie im Forderungsfall sofort einem Anwalt vorlegen sollte.

    Wer Ähnliches bei einer Firma feststellt, sollte sich zumindestens sofort mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

    Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden hier Gesetze gebrochen und rechtlich nicht einwandfreie Verträge geschlossen.


    Zudem drohen für Arbeitsuchende noch weitere Nachteile:
    Wenn er der "Aufforderung zur Bewerbung" bei einer solchen Betrügerfirma nicht nachkommt (weil er schon weiß, dass es kein Arbeitgeber, sondern nur ein Vermittler ist), wird ihm das ALGI/ALGII ganz oder teilweise gestrichen.
    Hier sollte man sich also direkt mit seinem Arbeitsberater in Verbindung setzen. Dieser wird dann "das Richtige" veranlassen/entscheiden.


    Hier ist zu bedenken:
    Die Rechnung über den Vermittlungsvertrag einer solchen Firma kann einen auch Jahre später erreichen.
    Der zweifelhafte Anspruch auf die Vermittlungsgebühr läuft 12 Monate nach Vertragsende noch weiter.
    Ein im Jahr 2010 abgeschlossener Vertrag bleibt also, trotz Kündigung, noch bis Ende 2013 einklagbar. Dazu muss ja nur eine Rechnung geschrieben werden, die den 12-Monats-Zeitraum betrifft.