Internetverträge mit Kindern

  • Verträge, die im Internet geschlossen werden, sind genauso rechtsgültig wie auf andere Art geschlossene Verträge. http://just-for-fun.forumieren…22/angebot-vertrag-t7.htm


    Sie unterliegen nur besonderen Auflagen (mehr dazu in einem anderen Thema).


    Oft kommt es vor, dass Kinder wahllos "draufklicken" oder auf Werbung hereinfallen und so einen Vertrag abschließen.
    Da das Klicken für das Kind nicht „nur von Vorteil“ ist, ist der Vertrag erst einmal ungültig.
    Für einen ungültigen Vertrag muss man nicht haften.


    Wenn der Seitenbetreiber eine (schriftliche) Einverständniserklärung der Eltern anfordert, hat er bis
    dahin noch Zeit vom Vertrag zurück zu treten.
    Er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er schon vorher von der Minderjährigkeit wusste und annehmen musste, dass eine Einverständniserklärung nicht erfolgen würde.


    Ansonsten: Wenn innerhalb 2 Wochen keine Bestätigung der Eltern folgt, gilt der Vertrag automatisch als ungültig.


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    Da der Internetvertragspartner des Kindes aber nichts von dessen Minderjährigkeit weiß, sendet er ihm daraufhin dann eine Rechnung.


    Auslegung:
    Bis zur Rechnung weiß der Betreiber nichts von der Minderjährigkeit.
    Die Rechnung stellt also rechtlich nur die „Anforderung der Einverständniserklärung“ dar.


    In der Regel werden die Eltern nun den Betreiber über die Minderjährigkeit informieren und das
    Einverständnis ablehnen. Somit wird der Vertrag rückwirkend zunächst schwebend
    ungültig und direkt danach ungültig.
    Bisher erbrachte Leistungen müssen also nicht bezahlt werden.


    Gültig wird er aber auch nachträglich, wenn die Eltern die Rechnung bezahlen. Durch die Zahlung haben sie dem Vertrag nachträglich zugestimmt.

    Vebraucherschutzverbände und Anwälte empfehlen i.d.R. betroffenen Eltern deshalb, keine Zahlungen zu leisten und sich durch Anwaltschreiben nicht einschüchtern zu lassen.