Eigentlich versuche ich aktuell diese Frage in einem anderen Forum zu beantworten...
Die Grundbedingungen sind:
Das Auto soll ein "blaueres" Licht haben als eine normale Halogen- oder Glühlampe. Durch die blaue Lichtfarbe soll der Eindruck entstehem, man habe Xenonlicht (obwohl man nur Halogenlicht benutzt).
Was ist nun eigentlich zulässig und was nicht ?
Beginnen wir doch einfach mal mit dem Gesetzgeber:
StVZO § 50
Zitat(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Farben sind in Temperaturwerte (Kelvin = K) unterteilt.
(Grafik als public domain zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben.Lizenz)
Betrachtet man einmal die Farbtemperaturwerte, so sieht man, dass der als "weiß" zu bezeichnende K-Wert bei ca. 4.000 K beginnt und im Bereich 5500 K endet.
Glühlampen und Halogenlampen erreichen nur Farbwert von ca. 3.000 K. Es handelt sich also eigentlich um ein sehr helles Gelb.... das aber nicht so wahrgenommen wird und deshalb auch zulässig ist.
Man sollte natürlich daran denken, dass das Gesetz zu einer Zeit entstand, als man noch mit alten Glühlampen unterwegs war.
Die Farbdefinition diente nur zur allgemeinen Unterscheidung und damit man nicht rotes oder andersfarbiges Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn benutzte.
Wenn man andere Farben auch zugelassen hätte, würden Signalwirkungen von Verkehrsschildern in der anderen Farbe untergehen
(blaue Hinweisschilder und rote Warnumrandungen würden dann im Fahrlicht nicht mehr so gut erkennbar sein)
Mit der Festlegung, dass nur "Weiß" als zuulässiges Fahrlicht erlaubt ist, musste man sich also keine Gedanken darum machen, wie sich eine andere Beleuchtungsfarbe auf die Erkennbarkeit/Signalwirkung von Verkehrszeichen auswirken würde.
Wie die Farbe Weiß optisch entsteht, kann man z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9F nachlesen
Wir kennen also nun das Gesetz und haben etwas mehr Wissen über Farbtemperaturen.