blaues Licht: Welche Farbtemperatur ist zulässig ?

  • Eigentlich versuche ich aktuell diese Frage in einem anderen Forum zu beantworten...


    Die Grundbedingungen sind:
    Das Auto soll ein "blaueres" Licht haben als eine normale Halogen- oder Glühlampe. Durch die blaue Lichtfarbe soll der Eindruck entstehem, man habe Xenonlicht (obwohl man nur Halogenlicht benutzt).


    Was ist nun eigentlich zulässig und was nicht ?


    Beginnen wir doch einfach mal mit dem Gesetzgeber:
    StVZO § 50

    Zitat

    (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.


    Farben sind in Temperaturwerte (Kelvin = K) unterteilt.

    (Grafik als public domain zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben.Lizenz)


    Betrachtet man einmal die Farbtemperaturwerte, so sieht man, dass der als "weiß" zu bezeichnende K-Wert bei ca. 4.000 K beginnt und im Bereich 5500 K endet.
    Glühlampen und Halogenlampen erreichen nur Farbwert von ca. 3.000 K. Es handelt sich also eigentlich um ein sehr helles Gelb.... das aber nicht so wahrgenommen wird und deshalb auch zulässig ist.


    Man sollte natürlich daran denken, dass das Gesetz zu einer Zeit entstand, als man noch mit alten Glühlampen unterwegs war.
    Die Farbdefinition diente nur zur allgemeinen Unterscheidung und damit man nicht rotes oder andersfarbiges Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn benutzte.


    Wenn man andere Farben auch zugelassen hätte, würden Signalwirkungen von Verkehrsschildern in der anderen Farbe untergehen
    (blaue Hinweisschilder und rote Warnumrandungen würden dann im Fahrlicht nicht mehr so gut erkennbar sein)


    Mit der Festlegung, dass nur "Weiß" als zuulässiges Fahrlicht erlaubt ist, musste man sich also keine Gedanken darum machen, wie sich eine andere Beleuchtungsfarbe auf die Erkennbarkeit/Signalwirkung von Verkehrszeichen auswirken würde.


    Wie die Farbe Weiß optisch entsteht, kann man z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9F nachlesen



    Wir kennen also nun das Gesetz und haben etwas mehr Wissen über Farbtemperaturen.

  • Mit der Einführung von Xenon-Licht begann auch die Diskussion um die zulässige Farbtemparatur.
    Bis dato waren als einzige "Farbvariationen" das von französischen Fahrzeugen bekannte gelbe Licht und das in Deutschland übliche hellgelb möglich.


    Mit Xenon kam nun auch Blau als Farbe ins Spiel... einfach darum, weil bei dieser neue Lichtquelle die Farbtemperatur durch ein Steuergerät geregelt werden musste... eigentlich ist Xenon-Licht eher Lila und nicht Blau oder Weiß.


    Lila als Ausleuchtungsfarbe ist aber nun wirklich ein "NoGo". Diese Farbe assoziiert homoerotische Aspekte genausogut wie sie natürlich auch die Wahrnehmbarkeit behindert.
    hmmm.. eine neue Tehnik darf aber ruhig etwas auffallen ? Und der Blaubereich ist sehr nahe am Weißbereich....
    Das könnten die Gründe für die erste "Blaufärbung" von Xenonlicht gewesen sein. (reine Vemutung)


    Heute wäre eigentlich ein "echtes Weiß" möglich.. aber Blau hat sich als "Wiedererkennungswert" für Xenonlicht durchgesetzt.


    "Moderne Fahrzeuge leuchten blau" ?????????
    So scheinen viele Autofahrer zu denken, die gerne blaues Fahrlicht haben wollen ... obwohl sie keine Xenonanlage eingebaut haben.

  • Na endlich sind wir da wo wir eigentlich hin wollten .... ???


    Wir wissen jetzt:
    Eigentlich gibt es mit einer Halogenlampe kein blaues Licht. 3000 K ist nun wirklich sehr weit weg vom gewünschten Blauwert (+ 5000 K)
    Man kann natürlich.. aber das geht auf die Haltbarkeit und führt zur Diskussion was zulässig im Rahmen den deutschen StVZO ist.


    Man kann natürlich auch einfach die Lampe einfärben:
    Blaues Licht, ohne die eigentliche Farbtemperatur zu erhöhen.
    Durch die Fräbung ergibt sich aber eine schlechtere Ausleuchtung der Fahrbahn.


    Ein Test der Zeitschrift AutoBild aus dem Jahr 2006 zeigt deutlich die Nachteile der Imitate und Versuche mit Halogenlampen blaues Licht zu erhalten http://www.autobild.de/artikel…ld-licht-extra_57787.html


    Vorschriften regeln die zulässige Farbtemperatur.
    Ja. Jetzt endlich sind wir da, wo wir hin wollten ;)


    Die ECE-Regelung reglt das, was in Europa zulässig ist. Gleichzeitig aber darf jedes Land auch bestimmen was im jeweiligen Land zugelassenem Fahrzeug verboten/erlaubt ist.


    Also ?
    Wenn ich z.B. ein Fahrzeug in Frankreich zulasse, darf ich durchaus andere Bauteile verwenden als in Deutschland.
    Da das Fahrzeug in Frankreich zugelassen wurde, erwartet mich keine Strafe, wenn dieses Bauteil in inem anderen Land verboten ist.
    Wenn ich aber ein Bauteil verwende, für das es in Deutschland keine Genehmigung gibt... und das Fahrzeug in Deutschland zulasse - dann habe ich gegen ein Verbot verstoßen und muss die Konsequenzen tragen.


    Ein ECE-Zeichen (bzw E-Zulassung) ist also keine Garantie dafür, dass ich das jeweilige Bauteil auch in einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Straßenverkehr benutzen darf.
    Ganz wichtig ist die Nummer des Landes hinter dem E-Zeichen !!!!


    Deutschland hat die Nummer 1.
    Das jeweilige Bauteil muss also das Prüfzeichen "E1" haben, damit man es in einem in Deutschland zugelassenem Fahrzeug einbauen und im Straßenverkehr benutzen darf.



    Tja..und eigentlich hat sich die Diskussion um die Farbtemperatur von Glühlampen/Halogenlampen/Xenonlampen damit erledigt.
    Jede Lampe, die ich in Deutschland einbauen und benutzen darf, hat eine Bezeichnung "E1"


    Hat sie eine andere Bezeichnung, darf ich sie nicht benutzen.


    Und da ich mir die ganzen Infos nicht ausgedacht habe, kommt jetzt eine ellenlange Quellenangabe.
    All diese Quellen enthalten Informationen, die ich zu diesem Thema zusammengestellt habe



    Ich kann diese Links zur Weiterbildung empfehlen.
    Sie reichen von Medizin, Biologie, Technik, Gesetzgebung bis hin zur Astrophysik. Alles Dinge die mit diesem Thema im Zusammenhang stehen.
    Nicht immer einfacher Stoff .. aber es lohnt sich und erweitert den Horizont :thumbup:

  • Eher durch Zufall bin ich auf die Antwort der Frage gestoßen.
    Man findet sie aber nicht wenn man nach einer Farbtemperatur sucht, sondern wenn man sich mit verschiedenen Messmethoden und Normen beschäftigt.


    5000 K = Standard für ein Warmlicht
    6500 K = Normlicht als Weißpunkt für sRGB, Adobe-RGB und die PAL/SECAM-TV-Norm. Als mittleres Tageslicht entspricht es einem Mittagshimmel am Nordfenster
    9300 K = Weißpunkt für besondere blaue Leuchtdisplays


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/CIE-Normvalenzsystem


    Die Farbe entsteht nicht durch die Farbtemperatur, sondern durch den Anteil der jeweiligen Spektralfarbe.