Gericht stärkt Mobbing-Opfer

  • Klagen gegen Mobbing unterliegen nicht automatisch den Fristen für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche. Entscheidend sei, ob es sich beim Mobbing um eine einzelne Verletzung oder um ein „übergreifendes systematisches Vorgehen“ handele. Das geht
    aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt hervor
    (8 AZ 709/06)


    Falls systematisches Mobbing vorliege, müssten auch länger zurückliegende Vorfälle berücksichtigt werden. Das Gericht gab damit einem Maschinenbauer Recht, der wegen systematischem Mobbing psychisch erkrankt war.