BGH-Urteil: WLAN-Besitzer haften nicht für Missbrauch durch Raubkopierer

  • Das BGH hat entschieden:
    Besitzer eines WLAN sind in keinem Fall dafür haftbar, wenn ein Fremder in das WLAN eindringt und es zum Download vom illegalen Raubkopien benutzt.
    Wer sein WLAN nicht absichert muss jedoch die Abmahnkosten in Höhe von rund 100 Euro tragen.. für die illegalen Dowenloads muss er jedoch nicht haften.



    Anmerkung:
    Endlich ein Urteil, das auch mal die Realität beachtet:
    Es gibt nichts, was nicht knackbar ist.
    Wer jedoch nicht einmal den Versuch unternimmt sein WLAN abzusichern, bekommt für seine "Faulheit" einen "kleinen Debkzettel", weil er es Raubkopierern zu leicht gemacht hat.


    100 Euro sind wirklich nur "ein kleiner Denkzettel", wenn man die Strafen für Raubkopierer betrachtet.


    Man sollte aber auch bedenken, dass vorher genau geprüft wird, ob der Raubkopierer wirklich unzulässig ins WLAN eingedrungen ist. Als "einfache Ausrede" um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen taugt es also nicht.