Kindermörder als "Folteropfer" bestätigt

  • Hintergrundgeschichte:


    Ein Kndesentführer wird gefasst und verhört. Man nimmt an, dass sich das Kind in akuter Lebensgefahr befindet und versucht den Entführer dazu zu bringen, das Versteck des Kindes preiszugeben.
    Hierbei werden ihm auch Schmerzen angedroht, wenn er das Versteck nicht angibt.
    (Von eienr tatsächlichen Gewaltanwendung ist nichts bekannt)


    Im Nachhinein stellt sich leider heraus, dass der Entführer das Kind schon längst gemeuchelt (ermordet) hatte.


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    Damit der Kindermörder jetzt straffrei davonkommt, zog er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
    Dieser bestätigte, dass die Angabe des Fundortes des Kindes unter Druck geschehen ist.. was der Definition "Folter" entspricht.
    So gesehen hat der Kindermörder jetzt die Bestätigung erhalten, dass er "Opfer" einer "Folter" wurde.


    Gleichzeitig wurde aber auch bestätigt, dass es an dem Gerichtsverfahren nichs auszusetzen gab = Das Urteil bleibt also rechtswirksam.


    Kommentar:
    Rechtlich korrekt. ..aber: Die reine Androhung von Schmerzen mit einer schmerzhaften Folter gleichzusetzen, ist ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die wirklich brutal gefoltert wurden.
    So gesehen würde jede Androhung von Gewalt einer Folter entsprechen ?(?(?(