Kleingedrucktes - erst lesen, dann "reinfallen"


  • Das war nur ein Beispiel. So einen Vertrag bietet aktuell kein Mobilfunkprovider an.


    Was ist das "Kleingedruckte" eigentlich ?
    Es handelt sich im eigentlichen Sinn um die Vertragsbedingungen (AGB) unter denen der Vertrag abgeschlossen wird.
    Je mehr Bedingungen ein Vertrag hat, desto kleiner musste man sie drucken, damit sie noch auf die Rückseite einer Rechnung passte.
    Im Laufe der Jahre bürgerte sich der Begriff "Kleingedrucktes" dann als Synonym für die "Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen" (AGB) ein.
    Heute besteht das Kleingedruckte oft aus so vielen Seiten, dass daraus in normaler 12er Schriftgöße wohl manchmal ein kleines Buch entstehen würde.


    Darf Kleingedrucktes eigentlich "unendlich klein" sein ?
    Nein. Es gibt gesetzliche Vorgaben. Eine davon ist, dass man die Buchstaben noch einwandfrei erkennen/unterscheiden können muss. Da beim Druck natürliche/technische Grenzen gesetzt sind, kann man von einer 8-Punkt-Schriftgröße als kleinstzulässige Größe ausgehen.
    "Erkennen" bedeutet also nicht unbedingt, dass man es auch leicht lesen können muss.

    Kann man eigentlich wirklich "auf Kleingedruckts reinfallen" ?

    Rechtlich nicht. Man bestätigt mit seiner Unterschrift/Klick, dass man die AGB gelesen und verstanden hat und sie für den Vertrag akzeptiert.
    Man kann also eigentlich nur auf seine "eigene Faulheit" oder Dummheit reinfallen, weil man sich nicht die Mühe machte, das Kleingedruckte zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen