Gabelstapler und andere Staplerarten

  • Gabelstapler kennt wohl jeder:
    Ein kleines Fahrzeug, das auf zwei langen Metallzinken enorm hohe Lasten/Gewichte heben und transportieren kann..


    Der "Gabelstapler" ist nur eins dieser Spezialfahrzeuge - von denen es fast unzählige Variationen gibt.
    Ihre Aufgabe ist es, enorm hohe Lasten teilweise sehr hoch zu heben oder aus der Höhe zu holen und es dann zu einem anderen Ort zu transportieren


    Sie müssen enorm wendig sein, damit sie auch in engsten Lücken rangieren können.
    Gleichzeitig müssen sie auch ein sehr hohes Eigengewicht haben, um die Lasten überhaupt aufnehmen zu können.


    Es handelt sich daher um "Kompromissfahrzeuge", bei denen bei der Konstruktion vorrangig Wert auf den reinen Arbeitsnutzwert gelegt wird. Der Fahrbetrieb steht daher erst an zweiter Stelle und beherbergt dementpsrechende (andere) Gefahren als man sie übliicherweise erkennen könnte.


    Was ein Laie oft nicht erwartet:
    Selbst die kleinsten "Spielzeuge" können ganz leicht einen PKW anheben, transportieren und woanders wieder abstellen.
    Schlecht, wenn man einen Stapler mit einem PKW blockieren wollte *lach* :42:


    Gleichzeitig haben Stapler ein so hohes Eigengewicht, dass sie gleichviel oder mehr als ein LKW wiegen können... und das auf einer Breite von ca. 1,20 Metern und einer Länge von ca. 3-4 Metern (Länge je nach Ausführung variabel. Es geht noch kürzer und natürlich auch noch länger)


    Ein Stapler ist der "Hubschrauber unter den Bodenfahrzeugen"
    Kein anderes Fahrzeug kann sich ohne jeglichen Wendekreis aus dem Stand 360° im Kreis drehen.


    Bei normalen Fahrzeugen wird es am Gefährlichsten,wenn sie beladen sind. Dann werden die Fahrzustände immer unsicherer.
    Ein Stapler ist aber auf Lasten und Gewichte ausgelegt.
    Ein Stapler ist erst dann am Sichersten wenn er beladen ist. Ohne Last ist er extrem unsicher und kann theorethisch in jeder Kurve umkippen.


    Wer einen Stapler fahren will...
    - hat entweder die schriftliche Erlaubnis der Firma, deren Stapler (und nur) auf dem geschlossenen Firmengelände zu bedienen.
    Wenn die Firma weiß, dass der Fahrer keinen entsprechenden Führerschein hat, muss die Firma jegliche Verantwortung für eventuelle Unfälle tragen und dafür haften.
    Die Zahl dieser Firmen sinkt aber immer weiter. In der Regel werden keine innerbetrieblichen Staplerscheine mehr ausgegeben und auch nicht mehr akzeptiert... unter Anderem auch wegen der Haftungsgründe


    Der Normalfall ist:
    Der zukünftige Staplerfahrer hat eine offizielle Staplerausbildung abgeschlossen und erhält noch erfolgreich bestandener Prüfung den sogenannten "Fahrerausweis für Flurförderzeuge" .. den sogenannten "Staplerschein".
    Die Prüfung müssen vor einem offiziell anerkannten Prüfer/Sachverständigen oder Prüfinstitut abgelegt werden.
    In regelmäßigen Abständen müssen erneut Ausbildungen/Prüfungen absolviert werden.

    Sobald der "Staplerschein" vorhanden ist, ist allein der Staplerfahrer für alles verantwortlich, was bei der Bedienung passiert.

    Er haftet für wirklich alles.
    Er muss beurteilen können, ob er den Auftrag des Vorgesetzten wirklich so mit dem Gerät umsetzen kann/darf, wie er verlangt wird.
    Wenn es gefahrlos nicht möglich ist, muss er sogar den Arbeitsauftrag ablehnen.
    Seine persönliche Haftung gilt sogar dann noch, wenn er drauf hingewiesen hat, dass es zu einem Unfall kommen kann - den Auttrag dann aber dennoch ausführt.


    Er haftet sogar dann, wenn ihm etwas eindeutig verboten wird ...z.B. Ladungssicherung bei einem LKW, wenn der Fahrer die Ladung sichern soll.
    Wenn es zum Unfall durch falsch/schlecht gesicherte Ladung kommt, haftet der Belader auch dann wenn der LKW-Fahrer die Ladung gesichert hat.


    Der Staplerschein ist aber keine automatische Erlaubnis, dass man auch firmeneigene Stapler benutzen und damit arbeiten darf. Die Firma muss die Genehmigung dazu im Staplerschein eintragen oder eine schriftliche Erlaubnis erteilen.
    Besitzt man sie nicht, haftet man zusätzlich für weitere Schäden, die normalerweise durch die Firma getragen werden und setzt sich sogar der Gefahr der fristlosen Kündigung aus.
    Zusätzlich muss in der Firma eine ganz "offizielle Einweisung" auf den jeweiligen Stapler erfolgen, die die Bedienung kurz erklärt.
    Das ist nötig, weil Stapler nicht genormt sind.

    Mit einem Staplerschein darf man keine öffentlichen Straßen befahren, wenn man nicht zusätzlich mindestens noch einen PKW-Führerschein hat.

    Mit einem Stapler darf man keine öffentlichen Straßen befahren, wenn der Stapler keine Straßenzulassung hat und entsprechend eingerichtet ist.


    Im Gegensatz zu einem normalen Führerschein ist ein nationaler Staplerschein nicht im Ausland gültig.
    Wer auch im Ausland mit einem Stapler arbeiten will, benötigt dazu den internationalen Staplerschein.
    Dieser kann zusätzlich (inkl. eigener Ausbildung und Prüfung) oder anstatt des nationalen Staplerscheins erworben werden.


    Bei der Benutzung gelten dann zusätzlich die Landesgesetze das anderen Landes in Bezug auf Haftung und Verantwortung.


    Wer einen Staplerschein besitzt, kennt natürlich auch die vielen anderen Punkte, die beachtet werden müssen. Auf diese wird sporadisch noch einmal eingegangen.


    Wir setzen bei allen "Stapler-Themen" voraus, DASS eine offizielle Fahrerlaubnis vorliegt und damit auch die übliche Ausbildung.
    Im Folgenden wird es daher nur noch um die eigentliche Praxis gehen.
    Es unterliegt allein der Verantwortlung des Fahrzeugführers ob und wie er die Tipps und Tricks umsetzen darf,will und kann.
    Eine Haftung für eventuelles Fehlverhalten/Schäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen !


    PS:
    Der Autor ist selbst im Besitz eines offiziellen nationalen UND des internationalen Staplerscheins und besitzt langjähige Berufspraxis im Umgang mit diversen Versionen und in diversen Bereichen. Die nötigen Zusatzunterweisungen werden reglmäßig erteilt.