Das BGH hat ein Grundsatzurteil gefällt:
Wenn der Patient es in einer Patientenverfügung festgelegt hat, darf auch aktive Sterbehilfe (z.B. durch Abschalten lebensverlängernder Geräte) geleistet werden.
http://www.welt.de/die-welt/po…Willen-des-Patienten.html
http://www.abendblatt.de/polit…-nach-eigenem-Willen.html