Erstmals muss ein Unternehmen durch unlautere Werbung erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen.
Wegen der irreführenden Bewerbung einer Matratze muss die Firma Lidl 25.000 Euro an das Bundesamt für Justiz erstatten.
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LG Heilbronn, Vergleich vom 11. Dezember 2008, Az. 23 O 136/05
OLG Stuttgart, Urteil vom 2. November 2006, Az. 2 U 58/06