Es gibt diverse Arten, aus der Zeitarbeit heraus einen "normalen Arbeitgeber" zu finden
1) Der Entleihbetrieb stellt den Zeitarbeiter fest ein
Die Chance auf Erfolg ist leider sehr mäßig.
Das kann an zwei Gründen liegen:
... a) Die Firmenleitung hat sich daran gewöhnt, dass man mit Zeitarbeitern keienrlei Risiken bei Krankheit oder Unfähigleit hat.
Wenn ein Zeitarbeiter wegen Krankheit ausfällt, kann man gleich qualifizierten Ersatz anfordern, der binnen kürzester Zeit eingearbeitet ist. Das Gleiche gilt bei Unfähigkeit.
Zudem muss der Betrieb kein Urlaubsgeld usw. zahlen. Er bekommt den Zeitarbeiter "all inclusive" und zahlt nur für die reine Arbeitszeit.
... b) Wer einen Zeitarbeiter einstellt, hat diesen vorher in der Regel bereits in seinem Betrieb eingesetzt
Damit verbunden hat er einen Entleihvertrag unterschrieben, in dem sehr oft geregelt ist, dass bei Übernahme eine Gebühr/Provision gezahlt werden muss. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich immer nach dem Bruttojahresentgelt des Arbeitnehmers.
Je fähiger ein Zeitarbeiter ist, desto höher würde auch seine Jahreslohn werden und damit gleichzeitig auch die zu zahlende Übernahmegebühr.
2) Der Entleihbetrieb stellt den Zeitarbeiter ein, nachdem er nicht mehr als Zeitarbeiter in seinem Betrieb tätig ist.
Leider greifen auch hier die diversen Entleih-Vertragsbedingungen. Diese sehen eine bestimmte Zeitspanne vor, innerhalb dessen trotzdem eine Gebühr für die Übernahme fällig wird. Diese Gebühr muss selbst dann gezahlt werden wenn der Zeitarbeiter schon nicht mehr Mitarbeiter in der Zeitarbeitsfirma ist.
In diesen beiden Fällen kostet ein Zeitarbeiter den "Übernahmebetrieb" also eine sehr große Geldumme, die er sich in der Regel oft einsparen wird.. um eventuell offene Stellen aus dem "Heer der Arbeitslosen" zu besetzen.
ABER: In diesen Verträgen gibt es auch eine kleine Lücke !
So wird die Gebühr nur fällig, wenn Ex-Zeitarbeiter im gleichen Betriebsbereich tätig wird, in dem er auch als Zeitarbeiter eingesetzt war.
Wer also vorher gewerblich entliehen wurde, kann "gebührenfrei" im kaufmännischen Bereich übenommen werden ... und umgekehrt.
Jedoch ist das u.U. nur eine Sache der Argumentation gegenüber der Entleihfirma, die die Gebühr beanspruchen möchte und der Vertragsklauseln.