Urteil gegen ungewollte Internet-Abos

  • Wer die Tauschbörse eMule nutzt, muss aufpassen nicht ungewollt ein Abo abzuschließen.
    Die Verbraucherzentralen raten dazu, wenn eine Rechnung kommt, diese zurückzuweisen.
    Grund: Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Außerdem muss in der Zurückweisung folgendes Urteil aufgeführt werden:
    Landgericht Darmstadt Az.: 9 0 257 /07


    Unter diesem Aktenzeichen wurde über das ähnliche Verhalten eines Mitbewerbers verhandelt.


    Quelle: VOX-Text P 152 vom 20.04.2008