Wer die Tauschbörse eMule nutzt, muss aufpassen nicht ungewollt ein Abo abzuschließen.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, wenn eine Rechnung kommt, diese zurückzuweisen.
Grund: Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Außerdem muss in der Zurückweisung folgendes Urteil aufgeführt werden:
Landgericht Darmstadt Az.: 9 0 257 /07
Unter diesem Aktenzeichen wurde über das ähnliche Verhalten eines Mitbewerbers verhandelt.
Quelle: VOX-Text P 152 vom 20.04.2008