Die "großen Versprechen" und was wirklich dahinter steckt.

  • LAGERGARANTIE


    Zitat


    Was nicht vorrätig ist, gibt’s kostenlos...
    Sollte eines oder mehrere unserer „Lagergarantie“-Produkte während Ihrer Bestellung weder vorrätig noch durch ein höherwertigeres ersetzbar sein, nehmen wir auf Ihren Wunsch das Produkt in der gewünschten Menge in Rückstand und liefern Ihnen dies umgehend versandkostenfrei nach. Die Nachlieferung beinhaltet eine kostenlose Einheit Ihres gewünschten Artikels ...
    Diese Aktion gilt einmalig pro Rechnungsanschrift während des Zeitraums des gültigen Aktionskataloges. ...
    Die Garantie gilt ausschließlich für den Vorrat, nicht die Lieferung der Produkte.


    Die wichtigsten Punkte aus den AGB kann man im obigen Zitat ersehen.
    Hier erkennen wir, dass es 1 Stück eines bestellten Artikel gratis gibt, wenn die Garantie nicht eingehalten wird.
    Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass es diesen kostenlosen Artikel nur für jeden Kunden nur ein einziges Mal innerhalb der Laufzeit des Kataloges gibt. Wenn der Katalog nun 2 Jahre gültig ist, dann eben nur 1x in 2 Jahren.
    Am Ende sieht man dann noch, dass es nicht die Lieferung betrifft, sondern nur wenn der Artikel nicht mehr im Lager geführt wird = ein Lieferverzug allein ist noch kein "Verstoß gegen die Lagergarantie".


    Am Ende stellt es sich heraus, dass so eine Garantie eigentlich "nur schön klingt".. ansonsten aber für den Kunden keine Vorteile hat.


    RÜCKGABERECHT
    Das Rückgaberecht ist etwas Anderes als das gesetzliche Widerrufsrecht. Das Rückgaberecht ist freiwillig und deshalb darf der Händler da seine eigenen Bedingungen setzen.


    Zitat

    Bei Mängeln eines Teiles eines Setangebotes, behält sich XXX das Recht vor, dieses nur vollständig zurückzunehmen und zu vergüten. Ein Anspruch auf Teilentschädigung besteht nicht. Wird nur ein Teil des Setangebotes zurückgesandt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.


    Zitat

    Sie haben das Recht, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss .... zurückzugeben, sofern die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in einwandfreier Originalverpackung ist.
    Diverse Arten von Tests gelten als Benutzung der Ware und solche Ware kann somit weder zurückgegeben noch widerrufen werden.


    Tja... und hier wird eben der Unterschied ganz deutlich:
    Während das gesetzliche Widerrufsrecht solche Einschränkungen nicht kennt, darf man bei der freiwilligen Rücknahme das Produkt nur ungeöffnet/ungetestet und in vollem Umfang zurückgeben.


    MANGELHAFTE MONTAGEANLEITUNG


    Zitat

    Erhalten Sie eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.


    In den Verbraucherschutzgesetzen kann eine magelhafte Montageanleitung dazu führen, dass man den kompletten Vertrag widerrufen kann wenn der Händler keine "passende" Anleitung liefert.


    RÜCKTRITT BEI MANGEL

    Zitat

    Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu.
    Wählen Sie nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei Ihnen, insofern Ihnen dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware.


    Auch ein geringer Mangel kann zu einem Widerrufsrecht führen. Die Aufrechnung zwischen Wert der mangelhaften Ware und dem Neupreis ist nicht zulässig.


    EIGENTUMSVORBEHALT


    Es ist klar, dass der Händler ein Recht dazu hat, sein Geld zu erhalten und/oder seine Ware zurück zu erhalten.


    Zitat

    Sie sind verpflichtet, xxxx unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten von Pfändungen oder anderen Rechtsbeeinträchtigungen zu benachrichtigen, die es xxxx ermöglichen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese vorzugehen.
    Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen mit xxx nicht oder werden uns Umstände bekannt, die Ihre Kreditwürdigkeit mindern, so kann xxxx vom Vertrag zurücktreten. Dann erlischt Ihr Recht zum Besitz der Vorbehaltsware und xxxx kann diese herausverlangen. xxxx ist berechtigt, Ihr Betriebsgelände zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet Ihrer Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglichst zu verwerten. Den Verwerterlös rechnet xxxx Ihnen nach Abzug entstandener Kosten auf Ihre Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss zahlt xxxx Ihnen aus.


    Hierbei geht der Händler jedoch um "einige Schritte zu weit":
    Schon "wenn Umstände bekannt werden" = auch ein Gerücht kann so ein Umstand sein ... nimmt sich der Händler das Recht heraus, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
    Gleichzeitig hat er mit der akzeptierten AGB eine Erlaubnis erhalten, jederzeit (entgegen des Hausrechts) die Firma zu betreten und die Ware "einfach mitzunemen".
    Der "freihändige Verkauf" bedeutet nichts Anderes als "Wir verkaufen die Ware nach unseren Maßstäben". Die Kosten des Verkaufs oder der Versteigerung werden dann natürlich noch vom Erlös abgezogen.
    Die Chance, dass deshalb mehr übrig bleibt als die geschuldete Summe, ist in der Regel nicht vorhanden... und auch dass die wieder verkaufte Ware wenigstens genauso viel einbringt wie die Schuldsumme, gheört in die Märchenbücher.


    ABER.... ABER ...


    Diese zitierten AGB sind NICHT rechtswidrig !
    Wir haben ganz absichtlich solche AGB genommen, die sich ausschließlich an Gewerbetreibernde wenden.
    Unter "Gewerbetreibenden" darf man auch so etwas vereinbaren. Gewerbetreibende unterliegen nämlich nicht den Verbraucherschutzgesetzen.


    Immer wieder "hören" wir aber, dass sich Privatpersonen unter solchen Bedingungen Artikel aus dem Internet bestellen.


    Zitat

    Es ist ja "viel billiger" und "viel besser", wenn man sich einen Gewerbeschein holt und dann im Netz bestellt.


    FALSCH.
    Damit schafft man nur die Grundlage dafür, dass die Verbraucherschutzgesetze nicht mehr angewendet werden müssen und dass jede AGB plötzlich gültig wird. Dann zählt nur noch das was dort steht.. und sogar telefonische Betsellungen werden sofort und unmittelbar rechtsgültig... denn für "Geschäftsleute" gibt es keinen "Schutz vor falschen Entscheidungen" ;)