Dieses Thema betrifft nur Verbraucher. Für Gewerbetreibende gelten andere Regeln.
Transportschaden
Beschädigte Verpackung
Wenn eine Lieferung eintrifft, muss zuerst die Verpackung geprüft werden.
Wenn sie beschädigt ist, sollte man sich die Beschädigung bestätigen lassen und das Paket in seinem Beisein öffnen, wenn zu erwarten ist, dass durch die Verpackungsbeschädigung auch die Ware besdchädigt ist.
NEIN. Und wenn der Lieferant Tausendmal darauf besteht, dass man "das mit der Firma" klären soll. ER ist für die Übergabe zuständig.
Falls er eine Beschädigung nicht dokumentieren will, soll er die Ware eben wieder mitnehmen.
"Annahmeverweigerung" ist das Zauberwort.
In diesem Fall sollte man aber auch gleich zum Telefon greifen und den Versender informieren "was gerade abgeht".
Der Versender kann dann durchaus "mit einem ernsten Wörtchen" die Sachlage mit dem Lieferanten klären.
Beschädigter Inhalt
Auch wenn die Verpackung in Ordnung ist, kann der Inhalt beschädigt sein.
Wer Glas bestellt hat und eine "Klimperkiste" erhält, sollte das Paket schon direkt bei Ablieferung im Beisein des Boten öffnen.
Er soll einfach auf einem Zettel betätigen, dass die Ware bei Ablieferung defekt war. Das erspart spätere Diskussionen.
Wenn das Paket geöffnet wurde, besteht für ihn übrigens in der Regel keine Verpflichtung mehr, des Paket wieder mitzunehmen.
Beschädigte Ware reklamieren
Egal ob man die Annahme verweigert hat oder den Schaden erst nach Öffnen der Sendung feststellt:
Der Absender muss vom Vorfall Kenntnis erhalten. Ohne eine Information geht er automatisch davon aus, dass alles ordnungsgmäß gelaufen ist. Wenn er eine Rechnung schickt, muss diese auch bezahlt werden.
Der Absender braucht möglichst viele Informationen
- Kundennummer -
Hiermit kann er die Bestellung zuordnen und das Paket verfolgen
- Grund der Verweigerung -
Art der Paketbeschädigung angeben, wann das Paket zugestellt wurde und die Bestätigung des Paketbotens beilegen
- Beschädigter Inhalt -
-Bestätigung des Paketboten beilegen, damit nicht vermutet werden kann, die Beschädigung des Inhalts wäre erst später erfolgt..
- Direkt nach Öffnen des Paketes Fotos machen, damit man gleich sehen kann, ob eventuell ein Verpackungsfehler vorliegt. DANACH erst das Paket weiter auspacken. Alle beschädigten Waren fotografieren.
Reklamationen macht man NUR schriftlich !!!
Man kann zwar vorher telefonisch nachfragen, wie es die Firma gerne hätte, das entbehrt jedoch nicht der späteren schriftlichen Reklamation !
Nur bei schriftlichen Sachen kann man schließlich Fotos und Bestätigungen beilegen.
In Zeiten der E-Mail wird oft vergessen, dass diese Art der Kommunikation nicht "rechtssicher" ist. Bei höheren Werten sollte man deshalb auch noch (zusätzlich zur Mail) einen normalen Brief schreiben. (eventuell sogar per Einschreiben).
In der Reklamation sollte natürlich auch die Bitte um eine Ersatzlieferung stehen.
Da viele Firmen sich eine solche Lieferung in den AGB sowieso vorbehalten, kann man nicht automatisch denken "Ware defekt = ich muss nicht zahlen"
Darf mich der Absender an den Paketdienst verweisen ?
Wenn es sich uum eine Firma handelt:
Nein ! Das ist gesetzlich geregelt. Das Transportrisiko liegt beim Versender. Er muss es selbst mit dem Transporteur regeln und sehen wie er an einen Schadenersatz kommt. Der einzige Ansprechpartner des Empfängers ist der Absender.
Wenn es sich um einen Privatversender handelt:
Ja und Nein.
Bei Privatverträgen kann man zwar das Transportrisiko auf den Empfänger abwälzen (was zwar nicht immer zulässig ist) .. aber es bringt nichts, wenn sich der Empfänger an den Transporteur wendet.
Der Transporteur hat den Transportvertrag nämlich nur mit dem Absender geschlossen. Nur ihm ist er zum Schadenersatz verpflichtet !
Grundsätzlich lautet die Antwort also:
Nein. Es bringt nichts, dass man sich selbst mit dem Transporteur auseinander setzt. Das ist Aufgabe des Absenders.