Was kostet Musik im Internet ?

  • Bitte beachten: Hier geht es nicht um das Kaufen von Songs, sondern nur darum wie viel es den Seitenbetreiber kostet.


    Wenn Musik nicht selbst geschrieben hat, benötigt man vom Urheber die Erlaubnis, damit man Musik z.B. als Hintergrundmusik im Internet auf der eigenen Seite abspielen lassen darf.


    Hierzu kann man sich an den Rechteinhaber (Urheber, Copyrightsinhaber) wenden.
    Wenn der eine schriftliche Genehmigung erteilt, dass man seine Musik/sein Werk auf der eigenen Seite verwenden darf, ist "alles in Butter". Eine solche Genehmigung kann man kostenpflichttig oder kostenlos erhalten.


    Bei der Anfrage sollte man gleich schreiben, welchem Zweck die Seite dient und in welchem Zusammenhang der Song benutzt werden soll.Auch die Höhe der Zugriffszahlen pro Jahr sollte mitgeteilt werden.
    Weniger bekannte Songwriter werden vielleicht ihre Songs bekannter machen wollen und aus diesem Grund auf diese Art kostenlose Werbung für sich selbst machen wollen.
    Für bekannte Copyrightsholder ist vielleicht ausschlaggebend, dass die private Seite keine Konkurrenz darstellt und sie deshalb keine Einbußen verzeichnen müssen.
    Beide Artem von Urhebern können aber auch gewogen sein, ihre Musik kostenlos zu genehmigen um bestimmtes soziales Engagement zu unterstützen.


    Je bekannter ein Song/Urheber ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man anstatt einer Genemigung nur einen Hinweis auf die GEMA erhält. Man kann es nicht verdenken, dass ein großes Plattenlabel .. anstatt auf Tausende von Anfragen individuell zu reagieren... einfach eine Standardantwort sendet. Da kann man dann eben nichts machen.


    Man kann sich auch gleich an die GEMA wenden ( http://www.gema.de )


    Kostenlos geht es hier zwar nicht, aber die Gebühren halten sich so einigermaßen in Grenzen.


    Folgende Gebühren werden aktuell von der GEMA veröffentlicht ( Stand: 1.11.2009 ):



    Das sind die Mindest-JAHRESGEBÜHREN pro 120.000 Zugriffen im Jahr.


    Wer dagegen Musik streamen will, der zahlt pro 10.000 Zugriffen 100 Euro


    Ganz anders sieht es bei Seiten aus, die Einnahmen erzielen.
    Hier möchte die GEMA einen Anteil von den Einnahmen haben (Der Mindestsatz zählt aber weiterhin zusätzlich)
    Musikanteil bis 25% : 3,1% Vergütungssatz
    Musikanteil bis 50% : 6,25% Vergütungssatz
    Musikanteil bis 75% ; 9,4% Vergütungssatz


    Auf diese Vergütungssätze kommen immer noch 7% MwSt drauf.


    Wenn ihr die jeweils aktuellen Tarife wissen wollt, benutzt den Tarifrechner auf der GEMA-Seite. Das war nur der aktuelle Stand.


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    Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch ?


    1) Veröffentlichungen im Internet suchen und diese einbinden
    Hierzu benötigt man nur die Einwilligung des Seiteninhabers. Er hat i.d.R. bereits die Genehmigungen eingeholt und zahlt für die Zugriffe eine entsprechende Gebühr.
    Aktuell beliebte Plattformen sind Video-Streamer wie z.B. YouTube. Sie erteilen die Genehmigung ganz automatisch, indem sie den nötigen Einbindungscode bereit stellen. Alles Weitere in diesem Zusammenhang ist dann nicht mehr relevant. (siehe dazu die immer wieder auflebenden Prozesse GEMA VS YouTube)


    2) Einen Link auf den gewünschten Song setzen
    Dazu einfach einen kleinen Kommentar wie z.B. "Um in die richtige Stimmung zu kommen, klickt auf den Link zur Musik"



    Darf ich eigentlich einfach einen Song auf eine dieser Plattformen hochladen um ihn danach dann einzubinden ?
    Das wäre nun "total illegal".
    Schon mit dem Hochladen würdest du gegen die Urheberrechte verstoßen. Wenn das rauskommt, zahlst du zwar nicht für die Zugriffe auf deiner eigenen Seite, dafür aber für die Zugriffe auf den Song und der Plattform (die garantiert noch höhere zugriffsraten hat).. das kann also "heftig teuer" werden.


    Versucht diesen "Trick" deshalb besser nicht.
    Wenn man wirklich will, kann man alles zurück verfolgen.
    Gleichzeitig müsstet ihr aber auch immer wieder kontrollieren, ob der Song noch verfügbar ist, da die Plattformen im Notfall einfach den Song löschen würden oder nur noch ausländischen Besuchern (Besucher außerhalb von Deutschland) zugänglich machen.