Was ist ein Spezialist ?

  • Solange man keine Bezeichnung führt, für die ein bestimmter Abschluss/Nachweis/Zertifikat nötig ist, darf man sich als "Spezialist für xxx" bezeichnen.
    Das bedeutet nur, dass man auf diesem speziellen Gebiet besondere Erfahrungen hat.


    Zitat

    Bundesverfassungsgericht vom 08.01.2002 , Az.: 1 BvR 1147/01
    Die Bezeichnung eines Arztes als "Spezialist" (hier Wirbelsäulen- und Kniespezialist) stellt grundsätzlich eine interessensgerechte und sachangemessene Information dar. Hierbei besteht nicht die Gefahr einer Verwechselung mit Facharztbezeichnung, da unter der Bezeichnung "Spezialist" ein Fachmann verstanden wird, derüber besondere Erfahrungen in einem engeren Bereich verfügt, während die Facharztbezeichnung eine förmlich erwobene Qualitfikation darstellt


    Anmerkung:
    Man sollte aber schon die speziellen Erfahrungen im beruflichen Umfeld gewonnen haben bzw. sie sollten dafür nützlich sein.


    Beispiel:
    "Spezialist für Schnellläufer" (Berufserfahrung aus dem Lagerumfeld)
    "Spezialist für Mahnwesen" (Berufserfahrung aus dem kaufmännischen Umfeld)
    "Spezialist für Saitenaufziehen" (Berufserfahrung aus dem kaufmännischen/handwerklichen Umfeld der Musikinstrumente)


    Solange es den eingetragenen Beruf selbst nicht gibt, ist es erlaubt.
    Hiebei sollte man aber darauf achten, ob nicht in Zukunft ein solcher Beruf entsteht, für den dann ein Abschluss nötig wird. Gerade im kaufmännischen Bereich entstehen viele Berufszweige/-Benennungen, die es zuvor nicht gegeben hat.