Darf ein Arzt "Werbung machen" ?

  • Der Begriff "Werbung machen" ist auslegbar.


    Nicht jede Werbung ist für einen Arzt unzulässig.
    Er darf z.B. auf besondere Qualifikationen/Erfahrungen hinweisen, wenn sie nicht mit mediziischen Abschlüssen verwechselt werden können.


    Er darf aber keine kommerzialisierte Werbung machen, die das Ziel haben können, ihm mehr Patienten oder Gewinn einzubringen.
    Er darf auch nicht "so tun", als wäre er der einzige Arzt in seiner Umgebung mit diesem Können (Alleinstellungsmerkmal). Verboten sind z.B. schon Internetadressen á la "Facharztrichtung+Ort".


    Die genauen Vorschriften, was erlaubt und verboten ist, wurden durch das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichtsbarkeiten festgestellt und auch von der Bundesärztekammer in der Berufsordnung festgeschrieben.