Promoter, Propagandist, fliegender Händler, Reisegewerbe

  • Promoter
    Herkunft des Begriffes von "Promotion" = "Werbung"


    Promoter arbeiten in der Regel im Auftrag eines Händlers oder Herstellers.
    Sie bewerben jeweils eine relativ kleine Produktgruppe, deren Verkauf durch Vorführungen und Präsentationen gefördert werden soll.
    Sie verkaufen in der Regel nicht direkt, sondern "locken" Kunden in den Laden oder machen auf besondere Aktionen aufmerksam.


    Die Bezahlung erfolgt als fester, vorher vereinbarter Geldbetrag für die vereinbarte Promotionaktion.
    Promoter arbeiten oft freiberuflich, können aber auch fest bei einem Hersteller angestellt sein.


    Propagandist


    Die Grenzen zwischen Promoter und Propagandist sind fließend. Propagandisten bewerben nicht nur eine Produktgruppe, sondern sie verkaufen sie direkt.
    In der Regel ist es eine Produktzusammenstellung, die zueinander passt. Hauptprodukt + Zubehör rund um das Produkt.
    Die Bezahlung erfolgt in prozentualem Anteil vom Gewinn / Umsatz oder in festen Geldbeträgen pro verkauftem Artikel.
    In der Regel sind Propagandisten selbstständig bzw. Freiberufler.


    "Fliegender Händler" / Reisegewerbe
    Hier gibt es wieder scheinbar eine Ähnlichkeit zum Propagandisten. Ein "fliegender Händler" ist ein sogenanntes "Reisegewerbe". Hierbei handelt es sich um selbstständige Kaufleute. Sie kaufen Waren ein und verkaufen sie "auf eigene Rechnung" wieder weiter.