Kinder erhalten vorrangig Unterhalt

  • Künftig haben Kinder beim unterhalt Vorrang vor geschiedenen und aktuellen Partnern.
    An zweiter Stelle stehen die Elternteile, die die Kinder betreuen.
    Sat1-text P128 02.01.2008



    Schlecht dran sind dann natürlich „neue Familien“.
    Hat z.B. ein geschiedener Mann ein Kind aus einer früheren Ehe und gründet danach eine neue Familie mit Kindern, so interessiert es nun nicht mehr, ob die „neue Familie“ überhaupt „überleben“ kann.
    Zuerst kommen die Scheidungskinder, danach die „Ex“.. und an letzter Stelle erst die „neue Familie“ dran.
    Ob da wohl etwas voreilig gehandelt wurde ?