Mythos: Schutzhaft soll die Inhaftierten schützen

  • IN US-Krimis sieht man es immer wieder:
    Zeugen werden in "Schutzhaft" genommen, damit die "bösen Buben" ihnen nichts antun können.


    In Deutschland gibt es diesen Begriff jedoch nicht mehr in Gesetzestexten.


    Grund:
    Der Begriff stammt aus Zeiten des NS-Regimes und hatte eine völlig andere Bedeutung:
    Nicht der Inhaftierte wurde durch Inhaftierung geschützt, sondern die Bevölkerung sollte vor dem Inhaftierten geschützt werden.


    "Schutzhaft" gibt es nicht mehr und sie hat auch nie den Inhaftierten schützen sollen.
    "(Schutz)Gewahrsam" ist der korrekte Begriff. Nur er zeigt an, dass der in Gewahrsam Genommene geschützt werden soll.


    Zitat

    § 39 Gewahrsam
    (1) Die Bundespolizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies


    1.
    zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
    .....
    (2) Die Bundespolizei kann Minderjährige, die der Obhut des Personensorgeberechtigten widerrechtlich entzogen wurden oder sich dieser entzogen haben, in Gewahrsam nehmen, damit sie dem Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zugeführt werden können.