Kein Geld für „Rot-Geher“
Wer bei Rot über die Straße geht, kann keinen Schadensersatz fordern, wenn etwas passiert.
Beteiligte Autofahrer müssen nicht haften.
So entschied das OLG Koblenz unter Aktenzeichen Az.: 12 U 1184/04
RTL-Text P438 vom 10.02.2008
Kommentar:
Nicht immer kann man mit so einem Verhalten rechnen. Wieso soll immer der „böse Autofahrer“ die Schuld dafür bekommen ?
Eine gute Entscheidung.