kein Geld für "Rot-Geher"

  • Kein Geld für „Rot-Geher“


    Wer bei Rot über die Straße geht, kann keinen Schadensersatz fordern, wenn etwas passiert.
    Beteiligte Autofahrer müssen nicht haften.
    So entschied das OLG Koblenz unter Aktenzeichen Az.: 12 U 1184/04


    RTL-Text P438 vom 10.02.2008


    Kommentar:
    Nicht immer kann man mit so einem Verhalten rechnen. Wieso soll immer der „böse Autofahrer“ die Schuld dafür bekommen ?
    Eine gute Entscheidung.