Bei Fahrlässigkeit keine Haftung

  • Wer z.B. Körnerkissen, entgegen der Bedienungsanleitung, in der Mikrowelle aufheizt und einen Brand verursacht, riskiert es den Schutz seiner Haftpflichtversicherung zu verlieren.
    Die Versicherung kann ein solches Handeln als grob fahrlässig einstufen und dementsprechend die Zahlung mindern.
    Darauf weist der Bund der Versicherten hin.


    Quelle: Sat1-Text vom 19.10.08 P 512