Sex-Hotlines nicht sittenwidrig

  • Sex-Hotlines nicht sittenwidrig (BGH-Urteil)


    Hintergrund: Wer einen sittenwidrigen Vertrag eingeht, muss ihn oft nicht erfüllen. Er kann also nicht gerichtlich zur Zahlung gezwungen werden.


    Telefonsexgespräche sind nicht als sittenwidrig einzustufen – so entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
    Die Nutzer solcher Hotlines können die Zahlung deshalb nicht verweigern.


    Über diese Entscheidung berichtet die in Köln erscheinende Fachzeitschrift „BGH-Report“ in Heft 3/2008


    RTL-Text p 439 vom 10.02.2008