virtuelles Hausrecht

  • Zitat

    "Es ist meine Seite. Ich trage die Verantwortung. Ich darf bestimmen, wer sie betreten/nutzen darf"


    So klar ist die Rechtslage eigentlich nicht.
    Es gibt dazu unzählige Gerichtsurteile .. die sich aber auch widersprechen und deshalb keine Allgemeingültigkeit erlangt haben.


    Ein wichtiger Punkt dabei ist der "Nutzungsvertrag" (allgemein durch die Registrierung geschlossen)
    Hier darf der Seitenbetreiber diverse Regeln vorgeben, die er dann auch (unter Einhaltung allgemeiner Gesetze) durchsetzen kann.
    Das wurde schon in vielen Urteilen bestätigt.


    Da Gäste aber so einen Nutzungsvertrag nicht eingehen - man geht nicht automatisch einen Nutzungsvertrag ein, wenn man eine Seite öffnet - sind sie auch nicht daran gebunden... meint das OLG Frankfurt dazu.
    Die Problematik besteht darin, dass damit auch Hacker, Flooder, Spammer inbegriffen sind.
    Gegen solche Gäste gab es aber schon Bestätigungen durch Urteil, dass die Aussperrung zulässig ist.


    Zitat


    Kann man sein virtuelles Hausrecht eigentlich einklagen und wird eine Strafe fällig ?


    Nein. Da kein "körperliches Eindringen" erfolgt, kann man auch nicht wegen eines Hausfriedensbruchs klagen.


    Quelle für diese Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot (aktueller Inhalt zum Zeitpunkt dieses Beitrages)


    Das Gesetz gegen Hausfriedenbruch hilft einem Seitenbetreiber also nicht weiter. Um seine Recht durchzusetzen, kann er aber andere Gesetze herbeizitieren, die sich um den Bereich Datenspionage, Ausspähung, Störung des Geschäftsfriedens usw. drehen.

    Und wie hält man nun einen Gast-Spammer/Beitragsschreiber ab ?

    Ohne eindeutigen Nutzungsvertrag besteht kein vertragliches Recht darauf, dass ein Text auch akzeptiert/angenommen werden muss. Der Gast schließt keinen Vertrag ab und kann sich somit auch nicht auf die Urteile zu Nutzerverträgen berufen... der Seitenbetreiber auch nicht.
    Daraus ergibt sich, dass der Seitenbetreiber selbst entscheiden kann, für welche Inhalte er die Verantwortung übernehmen will oder auch nicht.


    WENN er aber einen Gastbeitrag akzeptiert hat, muss er diesen auf Aufforderung auch wieder löschen, da anderweitige Bedingungen nicht Vertragsgrundlage wurden.
    Um einer solchen Aufforderung nachkommen zu können, muss der Gast aber nachweisen, dass der Beitrag auch wirklich von ihm stammt.Der Nachweis der Urheberschaft ist also durch ihn so zu erbringen, dass er nachvollziehbar wird.
    Wenn der Gast aber anonym geschrieben hat, wäre so ein Nachweis nur derart zu erbringen, indem er seinen Provider anweist, die IP zum Zeitpunkt der Beitragserstellung an den Seiteninhaber zu übermitteln und zu bestätigen, dass die Aufforderung zur Löschung vom gleichen Teilnehmeranschluss kommt.


    Hier wird es dann "ganz dumm" für den anonymen Gastschreiber.
    Ob der Provider diesem Wunsch nachkommt (er müsste dabei übrigens keinen Namen und Adressen nennen, damit der Seitenbetreiber der Löschung nachkommen muss) steht in den Sternen. Auf jeden Fall wird es mit Kosten verbunden sein.
    Da der Seitenbetreiber nicht dafür verantwortlich ist, dass der Gastbeitrag anonym / ohne Registrierung erfolgte, muss er auch nicht die eventuell entstehenden Kosten tragen.


    Die Staatsanwaltschaft einzuschalten würde ich aus folgenden Gründen nicht empfehlen:
    - ein gewisser Streitwert ist nötig, damit sie zum Einschreiten "bewogen werden kann" (Höhe ist abhängig von den Vorgaben der einzelnen Bundesländer)
    - ohne Streitwerthöhe muss der Vorgang von "allgemeinem Interesse" sein
    - es können durchaus enrome Kosten entstehen.


    Einen "Abmahnanwalt" einzuschalten wird wohl auch nichts bringen.
    Der kann vielleicht zwar die nötigen Daten "besorgen" ... da der Beitrag aber anonym geschrieben wurde, liegt auch hier wieder die "Schuld daran" beim Schreiber selbst. Die Kosten müsste er also selbst tragen.
    weil....
    Der Seitenbetreiber will ja löschen. Er möchte aber zuvor die Gewissheit haben, dass das Löschbegehren auch von einem Berechtigten erfolgt. Damit muss er also eigentlich auch nicht die Kosten tragen, weil er sie ja selbst nicht verursacht hat.


    Um solches Chaos garnicht erst aufkommen zu lassen, kann man auf sehr vielen Seiten ohne Registrierung nicht schreiben.
    Mit der Registrierung wird auch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen... und schon ist es kein anonymer Gastbeitrag mehr.


    Ich möchte warnen:
    Es ist nur meine persönliche Ansicht. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die diese Ansicht einwandfrei unterstützen würde.