Skandal-Urteil gegen U-Bahnhof-Schläger ?

  • Die Fakten:
    2 Schläger attackieren ein Opfer im U-Bahnhof. Das Opfer läuft aus dem U-Bahnhof, um den Angreifern zu entkommen, und läuft vor ein Auto. Das Opfer verstirbt daraufhin.


    Das alles geschah vor rund 4 Jahren.
    Ein Richter veruteilte jetzt ide Angreifer zu Haftstrafen auf Bewährung... obwohl sie schon vorher wegen ähnlicher Prügeleien aufgefallen waren.


    Die Begründung der Verteidung:
    Sie haben das Opfer nicht verfolgt, um ihn zu hetzen = Das Ziel war nicht das Hetzen selbst (sondern wohl eher, um ihn weiter verprügeln zu können ?)
    Weil das Hetzen aber nicht das eigentliche Ziel war bzw. es nicht nachgewiesen werden konnte, wurden die Folgen auch nicht so bewertet wie es angemessen gewesen wäre.
    Kann man nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. (wenn es denn möglich ist)


    Was kann man daraus lernen ?
    Wer geprügelt wird, sollte nicht panikartig weglaufen. Flucht birgt aber eine höhere Überlebenschance als "einfach Stillhalten".. und .. notfalls lieber "aggressiv verteidigen" als flüchten. Es geht um das eigene Leben.



    Ich persönlich bin der Meinung, dass in solchen Fällen nicht ein eventuelles Fehlverhalten des Opfers ( er hätte ja wirklich auf den Verkehr achten können) ausschlaggebend für die Beurteilung sein sollte, sondern dass die Ursache seiner Flucht maßgblich für das Urteil ist.


    Wäre er nicht angegriffen worden, hätte er nicht flüchten müssen.
    Der Angriff war also faktisch der Grund, der zum späteren Tod des Opfers führte.