Kfz-/Auto-Versicherungen - welche sind wofür ?

  • Wenn man einen Führerschein gemacht hat, ist es nicht damit getan, dass man sich ein Auto kauft. Fahren darf man es dann nicht sofort. Man braucht erst diverse "Sachen"

    Zulassung beim Straßenverkehrsamt / Kfz anmelden

    Ohne dass man ein Fahrzeug steuerlich anmeldet, darf es nicht in "öffentlichem Verkehrsraum" betrieben werden.
    Ohne Zulassung kein Fahren/Parken auf öffentlich zugänglichen Grundstücken, Straßen und Wegen.
    Hierfür wird dann eine sogenannte KFZ-Steuer fällig.
    Diese richtet sich nach diversen Kriterien und ist abhängig von der Einstufung und Fahrzeugart.


    Es gibt für jede Fahrzeugklasse (LKW, PKW, Zweirad, Mehrzweckfahrzeuge, Landwirtschaftliche Maschinen, sonstige Fahrzeuge) jeweils andere Abstufungen. Diese richten sich sowohl nach Motorart und Hubraum als auch nach der Umwelteinstufung.
    Wichtig zu wissen: Die Einstufung der Straßenverkehrsbehörde ist für Finanzamt und Versicherung nicht bindend.


    Haftpflicht-Vesicherung
    Sie ist in Deutschland Pflicht (Ausnahmen lasse ich mal weg, weil es zu langwierig würde). Ohne abgeschlossene Haftplichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder betrieben werden.
    Die Haftpflichtversicherung ist nur für Schäden zuständig, die mit dem Fahrzeug mittel- oder unmittelbar bei Anderen verursacht werden.

    Teilkasko-Versicherung

    Sie deckt in der Regel Schäden ab, die durch äußere Einflüsse am Fahrzeug verusacht werden. Typische Schäden, die dadurch reguliert werden: Glasbruch, Wildunfälle, Fahrzeugdiebstahl.
    Man hat dabei immer die Wahl, ob man einen Teil des Schadens selbst begleicht (Selbstbeteiligung = SB). Hier kann mna dann die SB auf einen bestimmten Höchstwert begrenzen (z.B. SB 150 Euro, SB 300 Euro) oder eine Selbsstbeteiligung völlig ausschließen (ohne SB).


    Weshalb und wie hoch sollte die SB sein ?
    Je höher die SB vereinbart wird, desto geringer wird die Versicherungsprämie. Die Versicherung muss immer seltener einspringen, weil man wirklich immer bis zur Höhe der SB selbst bezahlen muss.
    Wenn eine neue Scheibe z.B. 305 Euro kostet, muss mann bei einer SB von 300 Euro auch wirklich 300 Euro bezahlen und die Versicherung nur die restlichen 5 Euros.
    Wer sich dagegen für "ohne SB" entscheidet, muss bei einem Schaden dagegen zwar nichts selbst bezahlen, zahlt jedoch eine extrem hohe Versicherungsprämie.


    Die Höhe der Selbstbeteilung sollte dem Fahrzeugwert und den eventuellen Schadenshäufigkeiten angemessen sein.
    Wenn Reparaturen relativ günstig sind, sollte man auch eine niedrige SB wählen... oder ... man wählt eine hohe SB und zahlt effektiv jeden Schaden selbst.
    Bewegt man das Fahrzeug aber in einer Region, bei denen es sehr viele Fahrzeugdiebstähle oder Wildunfälle gibt, sollte man diese Versicherung auf jeden Fall abschließen, weil sonst eventuell Schäden auftreten können, die einen Neukauf "billiger machen" als eine Reparatur.
    Wenn solche Gefahren nicht häufig auftreten und man genügend Fahrerfahrung hat (oder es zumindestens meint), kann man auch die Teilkasko-Versicherung ganz weglassen. Bei manchen <1.000 Euro-Autos lohnt es sich oft, weil man vielleicht für die Zusatzprämie (über mehrere Jahre) gleich ein neues Auto bekommen könnte.
    Hier ist also Rechnen angesagt und dass man das persönliche Risiko möglichst gut einschätzen kann.


    Vollkasko
    Diese Versicherung zahlt nicht nur Schäden, die man bei Anderen verursacht hat, sodnern auch die, die man selbst am eigenen Wagen (durch eine "Fehlleistung" ) verursacht hat. Auch Diebstähle und Beschädigungen, die nicht in der Teilkasko enthalten sind, werden ersetzt. Was dabei alles versichert ist, kann jede Versicherung selbst festlegen.
    Die Leistungen der Teilkaskoversicherungen sind übrigens immer enthalten. Man muss diese also nicht noch einmal extra abschließen.
    Diese Versicherung ist auf jeden Fall für Neuwagen und sehr teure Fahrzeuge zu empfehlen. Man sollte sie aber nur so lange behalten, wie es wirklich nötig ist.


    Insassenversicherung
    Schäden an Mitreisenden begleicht die Haftpflichtversicherung. Die "Insassenversicherung" ist deshalb nur noch für den Fahrzeugbesitzer/Fahrzeugführer zuständig. Wenn man sowieso noch weitere Unfallvesicherungen hat, kann man sich diese in der Regel Versicherung sparen .. weil: Wenn man z.B. bei einem Unfall verletzt wird, muss sowieso die andere unfallversicherung zuerst zahlen. Danach kommen erst die Tarife der Insassenversicherung zur Geltung.
    Man bekommt machimal den Schaden ersetzt. Nie müssen beide Versicherungen gleichzeitig für den gleichen Schaden in voller Höhe haften.

  • Interessant, danke für den Beitrag :da


    Im Abschnitt "Weshalb und wie hoch sollte die SB sein" ist ein Fehler und zwar:


    Zitat

    Wenn eine neue Scheibe z.B. 305 Euro kostet, muss mann bei einer SB von
    300 Euro auch wirklich 5 Euro bezahlen und die Versicherung nur die
    restlichen 5 Euros.


    Bearbeitung durch "Ratgeber" 23.05.2012:
    :admin Danke für den Hinweis. Habe entsprechend korrigiert