blaue Innenbeleuchtung - erlaubt oder nicht ?

  • Im Thema blaues Licht: Welche Farbtemperatur ist zulässig ? ging es damals um die Außenbeleuchtung.


    Jetzt wollen wir uns mal mit der Innenbeleuchtung beschäftigen.
    Fast alle Regeln betreffen den "Straßenverkehr".
    Es gibt die "aktive Teilnahme am Straßenvekehr".. das sind Fahrzeuge, die auf der Straße fahren.
    Es gibt den "rihrnden Straßenverkehr".. das sind die stehenden/geparkten Fahrzeuge.


    Faktisch darf man sich das Fahrzeug zu einer "rollenden Disco-Kugel" umbauen. Man darf diese Zusatzbeleuchtung aber nur dort benutzen, wo der Verkehr nicht beeinträchtigt wird


    Klartext:
    Du darfst dir notfalls soagr Neon-Röhren am Türeinstieg einbauen. Du musst aber dafür sorgen, dass sich diese auf keinen Fall einschalten können, wenn du am aktiven oder ruhenden Straßenverkehr teilnimmst.
    Bedeutet: Auf Privatplätzen und-Straßen darfst du sie benutzen, wenn sie dort vom öffentlichen Verkehr nicht gesehen werden kann.



    Bei individuellen Innenbeleuchtungen wird es etwas komplizierter.
    Man darf sie bis zu einer gewissen Grenze auch im Straßenverkehr benutzen.
    Deshalb sind andersfarbige Armaturenbeleuchtungen auch zulässig.


    Die Grenze liegt aber dort, wo man es dann von Außen sehen kann. Man darf also nicht von außen sehen, dass du z.B. so grelle Armaturenbeleuchtungen hast, dass dein Kopf angestrahlt wird und "andersfarbig aussieht".
    Wenn das zu sehen ist, ist es eine Ablenkung für andere Fahrer. Du beeinträchtigst sie deshalb in ihrer Aufmerksamkeit, was wieder einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.


    Blaues, leuchtendes Licht innen ?
    Sogenanntes "Blaulicht" ist nur Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Retteungswagen vorbehalten.
    Wenn dein Wagen auf einen flüchtigen Blick hin "irgendwie ähnlich" erscheinen könnte, hast du ein großes Problem:
    Zusätzlich zu den oben genannten Punkten könnte noch so etwas wie "Amtsanmaßung" hinzu kommen.


    Ich warne:
    Ich habe nur die mir bekannten regeln zusammen genommen, bin aber kein Rechtsanwalt. Das was ich hier geschrieben habe ist deshalb nicht rechtsgültig.


    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur Fahrzeugteile verbauen, die für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind und eine entsprechende Typgenehmigung (E1) haben.
    Wer es nicht macht, riskiert sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges = man fährt ohne Versicherungsschutz, was Geldstrafen, Freiheits- und Führerscheinverlust bedeuten kann