Leistungsschutzrecht: beruflich, gewerblich oder privat ?

  • Wer eine Internetseite betreibt, steht irgendwann einmal vor der sich aufwerfenden Frage:
    Ist meine Seite nun beruflich, gewerblich oder privat?


    Diese Frage wird vor allem dann auftauchen, wenn das neue "Leistungsschutzrecht" als Gesetz erscheinen wird.


    In der ersten Fassung hieß es dort nämlich noch

    Zitat

    Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) erhält das ausschließliche, übertragbare Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht der Verlage erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses


    http://www.irights.info/?q=con…recht-ver%C3%B6ffentlicht


    Problematisch wird es dann, wenn man auf der eigenen Seite Werbebanner einbindet

    Zitat

    "Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben."


    http://www.zeit.de/digital/int…2-06/leistungsschutzrecht


    Dieser erste Entwurf hat natürlich viel Unmut hervorgerufen.
    Gibt es noch Internetseiten, die keine Werbebanner einbinden um ein paar Cents zu erhalten, damit man den Server/Domain finanzieren kann ?
    Ja gibt es. Das sind aber in der Regel wirklich kleine Privatseiten, die nur aus Hobby betrieben werdden (wie diese hier).
    Solche Seiten sind aber längst die Ausnahme geworden.


    Im ersten Entwurf war noch ein "Haken dran":
    Wer beruflich-journalistisch in dem Genre seiner Seite tätig ist, hat damit auch das recht, für die Verwendung seiner Inhalte Lizenzgebühren zu fordern. Im gleichen Zug betreibt er aber eine "berufliche Seite" .. und konnte somit nicht ohne Lizenz Pressetexte von Verlagen benutzen.

    Jetzt gibt es einen neuen Gesetzentwurf:

    Zitat

    "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt."


    http://www.zeit.de/digital/int…schutzrecht-neuer-entwurf


    Den mögen die Presseverlage aber nicht. Sie glauben, dass man dann "auf Teufel komm raus" kopieren und zitieren würde... dabei wird der hauptsächliche "Schaden" doch eigentlich von den großen Suchmaschinen verursacht, die Pressetexte für bezahlte Werbeeinblendungen benutzen.


    Betreiber von Internetseiten wären dann aber "fein raus" .. außer wenn sie auch noch eine eigene Sichmaschine haben.. weil .. auch wen immer von Google gesprochen wird: Suchmaschine ist Suchmaschine.


    Ich persönlich bin einfach gespannt, was daraus wird.


    Warum wollen die "Internetzeitungen" jetzt eigentlich Geld haben ?
    Rufe ich bestimmte Artikel auf, "erschlägt" mich deren Werbung schon fast .. trotz Werbeblocker und Co.
    Mit dem Aufruf "zahle" ich also schon eine Gebühr, die bei der entsprechenden Seite durch die Werbeklicks zustande kommt - nicht anders als die Refinanzierung durch Werbebanner auf privaten Seiten.


    Kopiere ich aber die Zeitungsmeldung komplett, so muss ja keiner mehr die andere Seite aufrufen. Diese Klicks fehlen dann dort.
    Bei einem Zitat hat man jedoch nur einen bestimmten Teil herausgenommen. Wer mehr wissen will, muss also trotzdem die andere Seite aufrufen


    So gesehen ist das Verlangen also korrekt.


    Und warum soll man eigentlich für das Lesen einer Internetzeitung überhaupt ertwas bezahlen ?
    Kleine Zeitungsverlage hängen ja auch ihre Zeitung aus, so dasss man sie kostenlos lesen kann.
    Wenn ich eine Zeitung kaufe und nach dem Lesen verschenke und diese Zeitung durch 100 Leute gelesen wird, bekommt der Verlag auch nur 1x Geld dafür.


    Na ganz klar:
    Eine Internezeitung muss nicht maschinell erstellt werden. Es entstehen keine Materialikosten und keine Vertriebskosten (außer den Servergebühren, die verglichen mit einer normalen zeitung lächerlich gering sind)
    Jeder Leser zahlt also mit Werbeeinblendungen und bringt damit Geld herein. Günstiger kann mkan doch kein Geld verdienen.. denn.. die normale zeitung wird ja trotzdem noch gedruckt.
    Die internetzeitung ist also sozusagen ein Vorabdruck, der aktueller ist und faktisch keine extra Kosten für recherche erfordert.. nur extra Geld einbringt.


    Und was ist mit den Suchmaschinen ?
    Na DIE machen wirklich das große Geld. Da wird notfalls der komplette Text als Kopie zur Verfügung gestellt und nebenbei laufen die Werbegelder. Dagegen ist so eine Onlinezeitung wirklich nur ein "Taschengeldbringer".


    Ich persönlich wäre für die Einschränkung, dass Suchmaschinen nur die Überschrift und z.B. 2-3 Zeilen Text zeigen dürfen .. so wie sie auch bei den Treffern für Internetseiten angezeigt werden.
    Wer mehr lesen will, muss dann eben die Originalseite aufrufen. Damit köntnen eigentlich alle zufrieden sein.


    Kann man in der aktuellen Rechtslage etwas raten ?
    Ja sicher. Man kann dazu raten, dass man nicht in Panik verfällt. Es sind alles nur Gesetzentwürfe, die sozusagen noch auf "Schmierzetteln" stehen. Sie sind nicht gültig. Also ? Abwarten was wirklich daraus wird.