ZitatDie JUNGE POLIZEI, die Nachwuchsorganisation der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), spricht sich generell gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten aus, da diese eine Kriminalisierung uniformierter Kräfte impliziert.
Der Polizeibeamte muss sich auf dieselben Persönlichkeitsrechte berufen können, wie jeder andere Bürger auch. Für die Identitätsfeststellung einer Person benötigt die Polizei eine Rechtsgrundlage, um in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung eingreifen zu dürfen. Dieses Grundrecht muss auch dem Beamten im Dienst uneingeschränkt zustehen.