Umweltzone und Feinstaubplakette

  • Mit dem 01.01.2013 verschärfen viele Kommunen ihre "Zugangsvoraussetzungen" in die Umweltzonen.


    Vielerorts dürfen jetzt Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in Umweltzonen einfahren.
    Man sollte also ganz genau darauf achten, ob man (mit einer roten Plakette) überhaupt noch dorthin fahren darf, wo man sonst hin gefahren ist.


    Manche Kommunen haben aber ein Problem:
    Es fehlt das Geld um die Schilder an den Außenbereichen zu aktualisieren = wenn "draußen" noch eine rote Plakette abgebildet ist, können sie innerhalb der Zone auch keine Strafgebühr erheben.
    Dieses Problem besteht häufig in Großkommunen bzw. Kommunen, die sich gemeinsam zu einer großen Umweltzone zusammengeschlossen haben (Beispiel: Ruhrgebiet)


    Da die Kommunen aber alle "nachrüsten" wollen und werden, sollte man jeden Tag neu darauf achten, ob da nicht plötzlich auf dem großen Schild die rote Plakette "fehlt". Die schnellste Problemlösung ist nämlich, dass das die rote Plakette auf dem Schild einfach durch eine weiße Folie überklebt wird --> Schon ist die Einfahrt mit roter Plakette nicht mehr zulässig und Strafe + Punkte drohen.


    Wer überwacht eigentlich die Plakettenpflicht ?
    Entgegen üblicher Vermutungen, überprüfen die Kommunen die Einhaltung der Plakettenordnung in den Umweltzonen. Das bedeutet, dass das kommunale Ordnungsamt die Einhaltung der Plakettenpflicht überwacht.
    Die Polizei ist nur dann dafür zuständig, wenn es im Rahmen einer üblichen Verkehrskontrolle erfolgt.


    Gibt es "Hintertüren" ?
    Ja. Es gibt diverse Gerichtsurteile, in denen festgestellt wurde, dass Strafen nicht festgesetzt werden dürfen, wenn sich ein "ertapptes Fahrzeug" auf einem Parkplatz befindet.
    Logisch ist jedoch: Irgendwie muss das Fahrzeug ja dahin gekommen sein .. und das ist in der Regel nicht per Autotransporter erfolgt.


    Die Ausrede "Das Auto stand schon da, bevor es hier eine Umweltzone gab" zieht nicht... weil man einen Parkplatz ja nur maximal 14 Tage belegen darf und danach das Auto umsetzen muss. Geht also nicht, dass eine Umweltzone rund um das Auto errichtet wurde, ohne dass der Halter etwas davon mitbekommen hat *lach*


    Man sollte es besser nicht darauf ankommen lassen, dass ein Auto mit roter oder ohne Plakette straffrei auf einem Parkplatz stehen kann.
    Mit Pech entscheidet ein anderes Gericht völlig anders ... und dann gibt es zu den diversen Kosten noch Strafe und Punkte


    Ausführlich findet man alles über Umweltzonen unter http://www.umwelt-plakette.de/