my-nickname.de

  • Auf Grund diverser Negativerfahrungen von Kunden mit diesem Anbieter, betreiben wir selbst einmal eine kleine Recherche im Internet über ihn.


    Wir stoßen dabei jedoch auf mehr Probleme als bei Firmen allgemein üblich und müssen deshalb teilweise erst "sehr weit kreisen" , um an die Informationen zu kommen.


    Doch beginnen wir erst einmal mit der Internetseite direkt


    Die Erklärung erscheint irgendwie "wischi-waschi" und geht eigentlich ganz an den Tatsachen vorbei.


    Tatsache ist:
    Wenn man eine Domain hat, "besitzt" man sie jeweils für 1 Jahr. Danach verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
    Ich habe also eine Domain für 1 Jahr gemietet und bezahlt. Ziehe ich sie nun vor Ende der Zeit um, "verlängert" sie sich nicht, sondern
    läuft einfach nur die restliche Zeit unter neuer Verwaltung.
    Die Erklärung soll es aber "besonders positiv" erscheinen lassen, dass man zu diesem Service umzieht.



    Der Coprightvermerk suggeriert, dass es die Firma bereits seit 2001 gibt. 12 Jahre sind eine sehr lange Zeit, so dass man von einer "langlebigen" und seriösen Firma ausgehen kann.


    Um das Alter der Firma herauszufinden, müssen wir nun einige Umwege gehen. Wir könnten vielleicht den Registereintrag aus dem Impressum benutzen, aber irgendwo gibt es auch zeitliche Grenzen für eine Recherche... und .. man darf nicht vergessen, dass wir eigentlich nur eine Schnellrecherche machen wollten , um ganz allgemein nachzuschauen, ob und was eventuell negativ zu betrachten wäre.


    Wir schauen also erst einmal nach...


    Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
    Diese Rechtsform gibt es seit 2008. Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Mini-GmbH". Sie unterscheidet sich von einer normalen GmbH vorrangig dadurch, dass nicht sofort die Sicherungseinlage von 25.000 Euro erbracht werden muss.
    (http://de.wikipedia.org/wiki/U…aftungsbeschr%C3%A4nkt%29) Sie ist damit in etwa vergleicbar mit der englischen Ltd.


    Die Firma kann also nicht seit 2001 bestehen, da es diese Rechtsform damals noch nicht gab. Damit verkürzt sich das Firmenalter auf maximal 5 Jahre.


    Geschäftsführer Karsten Wenzler


    http://www.xing.com/profile/Karsten_Wenzler
    Wir halten dieses Profil für den Geschäftsführer von my-nickname.de , da dort als aktueller Beruf "Geschäftsführer" angegeben ist und die PLZ identisch mit dem Firmensitz von my-nickname.de ist.
    Selbstverständlich ist es möglich, dass es sich um eine andere Person handelt, jedoch verlinkt sie eine Domain, die zu my-nickname.de weiterleitet, innerhalb ihrer Angaben .. was man nur machen würde, wenn man eine nähere Beziehung zueinander hat.

    2001-2003 + 2007-2010 Auszubildender
    2001-2007 - Geschäftsführer/Inhaber von Next Generation Hosting (N-G-H),[ Link nachträglich entfernt ]<--- diese Domain leitet aktuell auf my-nickname.de weiter


    seit 2010 .. leider nicht sichtbar ohne bei Xing registriert zu sein


    Bereits ohne weitere abgeschlossene Ausbildung wurde also bereits eine Firma geleitet. Da es um ein "Berufsportal" handelt, werden dort gerne auch weitere Ausbildungen angegeben , um die Fachlichkeit zu belegen/nachzuweisen.
    Dass man in "so früher Zeit" den Sprung in eine eigene Selbstständigkeit wagt, zeugt von Enthusiasmus und Risikobereitschaft und ist deshalb aus unternehmerischer Sicht positiv zu beurteilen.
    Aus Kundensicht wäre es dagegen negativ einzuschätzen, wenn ein nicht ausgelernter Auszubildender bereits der Firmeninhaber ist.


    Da in diesem Portal aber Geschäftsführer und Inhaber den identischen Stellenwert haben, kann es auch sein, dass er damals einfach nur die entsprechende Internetseite betrieben hat.


    Zwischen 2001 und 2010 tauchen 2006 leider nur 6 Monate in Angestelltenverhältnis auf. 5 Jahre Ausbildungen + 6 Monate Berufsausübung .... innerhalb der 4 Jahre zwischen den Ausbildungen
    Nach abgeschlossener Ausbildung zählt man im ersten Jahr danach als Berufseinsteiger. Übt man dann diesen Beruf aus, ergibt sich daraus die entsprechende Berufserfahrung, zu der im Nachhinein dann die Ausbildungszeit zugerechnet wird.



    Unter http://de.linkedin.com/pub/karsten-wenzler/3b/a43/273 haben wir dann herausgefunden, dass diese Person seit März 2011 Geschäftsführer der my-nickname.de ist.... so gib sie es selbst dort jedenfalls an.
    Wir glauben es ihr einfach ungeprüft.



    Endlich haben wir das tatsächliche Alter der my-nickname.de UG (haftungsbeschränkt) herausgefunden:
    1 Jahr und 11 Monate


    Das sieht jetzt aber ganz anders aus als die rund 11 Jahre, die es laut Copyrightvermerk zu sein scheinen.


    Die Rechtsform ist jetzt sehr wichtig, da sie auch etwas über die Liquidität aussagt.
    Nach nicht einmal 2 Jahren hört man Beschwerden und Meldungen, dass die Firma nicht mehr liquide wäre.
    Wenn ich mal nachrechne, dass man pro Kunde eine Einrichtungsgebühr von 4-10 Euro bekommt ... Die gleiche Gebühr wird als Domaingebühr im Folgejahr fällig...


    Man bekommt also durch die Einrichtungsgebühr die Kosten für die Domain bereits im Voraus = hat keine Zusatzkosten.
    Bei einer neuen Domain kommt dann noch einmal der gleiche Wert hinzu.
    Faktisch hat man also 1 Jahr Domainkosten im Voraus erhalten = kann eigentlich ganz gut die Domains im nächsten Jahr weiter bezahlen .. wenn man das Geld einfach beiseite legt.


    Als Firma muss man jetzt also seine laufenden Kosten aus anderen Bereichen decken .. denn die Domainverwaltung ist faktisch eine Null-Nummer.. auch wenn immer mal ein paar Cents dabei abfallen.


    Laut eigenen Angaben werden bereits über Hunderttausend Domains verwaltet.
    Es wurden also mindestens 400.000 Euro eingenommen (nur die Einrichtungsgebühren gerechnet).
    Man kann daraus jetzt sogar errechnen, wie hoch die finanziellen Rücklagen sein könnten... ---> eindeutig noch weit unter 25.000 Euro in der gesamten Zeit .. sonst wäre es keine UG (haftungsbeschränkt) mehr, sondern eine normale GmbH.


    Aus einem Wert von 400.000 eine Sicherungseinlage von 25.000 zu bilden würde bedeuten, dass 6,25% durch feste Rücklagen gedeckt sind mit denen dann im Ernstfall gehaftet werden kann.
    Wieso nehme ich immer nur 400.000 ? Na weil ich nicht wissen kann, wie lange es dauerte. Im ersten Jahr können es ja bedeutend weniger gewesen sein.. spätestens mit dem Beginn des 2. Jahres hat man aber mit jeder Domain auch mindestens die 4 Euro pro Domain eingenommen.


    Wenn ich sehe, was mich eine Domain bei einem anderen Domainhoster kostet .... dann weiß ich wirklich nicht wo aus der reinen Domainverwaltung noch "Geld hängen bleiben soll". 4,89 (inkl. MwSt.) sind jedenfalls so preisgünstig, dass sich diese Sparte einfach nicht tragen kann.


    Die Firma muss also weitere Einnahmen aus anderen Bereichen generieren um überhaupt Rücklagen bilden zu können und laufende Kosten zu bestreiten.
    Fallen diese Einnahmen, kann es durchaus direkt sofort auf die Liquidität gehen.


    Nun kommen wir doch einmal zur Zahlungsweise der Kunden
    Sie zahlen jeden Monat einzeln und können auch im Vorbezahlverfahren (Prepaid) bereits im Voraus eine Einlage bilden von der dann die monatliche Gebühr abgerufen wird.


    Für eine Firma ist so ein System fast schon ruinös zu nennen.
    Sie muss schließlich jede Domain bereits im Voraus bezahlen und bekommt ihr Geld dann erst "Stück um Stück" vom Kunden zurück.
    Für eine Firma fallen also durchaus hohe Zinskosten an .. entweder durch Zinsverluste oder durch entsprechende Aufwendungen.


    Ziehe ich jetzt ein Fazit über die Firma und über ihre Seriösität ? NEIN !!!
    Aus kaufmännischer Sicht sehe ich sehr viele Finanzprobleme, die jederzeit auftauchen können und sich direkt auf die Liquidität der Firma auswirken können.


    Aus Kundensicht (der ich aber nicht bin) würde ich mich fragen
    - "Wie machen die das, dass sie so günstig sein können ?"
    - "Wieso sieht es so aus, als wenn es die Firma in dieser Form schon über 10 Jahre geben würde ?"
    - "Wieso kann ich eigentlich die diversen Bereich der Internetseite nur über JS-Scripte öffnen.. anstatt dass ich sie nebeneinander in verschiedenen Tabs/Fenstern öffnen kann ?" (Anmerkung: Man muss nämlich zuerst einen Link kopieren, damit das funktioniert)



    Nun kommen wir einmal zu den AGB



    Zitat


    §1 3)
    ...
    Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.


    Kalrtext: Wenn my-nickname.de ausfällt, muss der Kunde direkt zu den Denic,de-Bedingungen mit der Denic abrechnen.
    In dem Fall gelten also die vereinbarten Domaingebühren auch nicht mehr.


    Zitat

    § 3
    (1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteueränderung, während der Vertragslaufzeit, ist my-nickname.de berechtigt die Endpreise entsprechend anzupassen.


    Eine Ausweisung der MwSt/USt, ist nicht zu sehen. Es ist daher nicht erkennbar an wen sich das Angebot direkt richtet.

    Zitat


    § 3 2)
    Der Kunde ermächtigt my-nickname.de beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen, sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist my-nickname.de berechtigt die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist my-nickname.de berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn der Kunde weist nach, daß tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


    Na aber hallo ?
    Dass die entstandenen Kosten rückerstattet werden müssen, ist eigentlich normal geworden. Die ZUSÄTZLICHE Bearbeitungsgebühr von 15 Euro würde ich persönlich aber in Frage stellen wollen.
    Schließlich dauert es nur wenige Sekunden (meinetwegen auch 1-2 Minuten) um eine Rücklastschrift festzustellen, die man von der Bank angezeigt bekommt. Dann einen erneuten Einzug vornehmen, ist eigentlich mit ein paar Klicks getan.
    Na den Stundenlohn möchte ich dann gerne einmal haben, der da angesetzt wird *lach*


    Zitat

    (6) Im Verzugsfall ist my-nickname.de berechtigt, Zinsen in Höhe von 12,75 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, wenn an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann my-nickname.de lediglich Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz verlangen.


    Als Firma sollte man besser nicht in Verzug kommen. Der Basiszinssatz beträgt nämlich laut http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__247.html aktuell 3,62% + 12,75% = 16,37% und die USt. von 19% kommen dann auch noch drauf. Schuldet eine Firma also 100 Euro, kommen 16,27 Euro an Zinsen drauf + 19 Euro USt. auf die 100 Euro + 3,11 Euro USt. auf die Zinsen = insgesamt 138,38 Euro.
    Eigentlich wären es nur 119 Euro gewesen = 19,38 an zusätzlichen Zinskosten.
    Günstig ist anders.


    Aber auch der Verbraucher sollte nicht in Verzug kommen. 9% + 3,62 % = 12,62 %.
    Üblich sind übrigens 4-5% über dem Basiszinssatz ~ 7,63 % Zinsen


    Zitat

    §7 Geheimhaltung


    Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, daß auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, daß verhindert wird, daß Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.


    Ein Kunde darf also faktisch nichts darüber sagen/schreiben/weitergeben was er während der Zeit mit diesem Anbieter erlebt hat.
    Er darf auch keinerlei Aufzeichnungen davon anfertigen.


    Spätestens an dieser Stelle würde ich nicht mehr weiter lesen ... SOLLTE man aber besser doch


    Zitat

    (3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.


    Na ? Wer von euch hat schon so eine "elektronische Signatur" und die dafür notwendige Hardware ? Kaum einer.
    Faktisch bedeutet es, dass man zum alteherkömmlichen "Einschreiben + Rückschein" zurückkehren muss, damit eine Kündigung wirksam werden kann.


    Es gäbe da garantiert viel bessere und schnellere Möglichkeiten. Schließlich hat der Kunde ja ein persönliches Login, das ihn als "kündigungsberechtigt" ausweisen könnte.


    Fazit (AGB) ?
    Von diesen AGB halte ich "nicht so viel". Mir persönlich wären diese Punkte nicht gut genug um sie akzeptieren zu können.
    Muss man ja aber auch nicht.


    Gesamt-Fazit ?
    AGB gut durchlesen und auch einmal überlegen, wie sich so ein günstiger Anbieter refinanzieren kann/soll.
    Dann daraus seine persönlichen Schlüsse ziehen.


    Die Monatskosten sind nicht alles, was man beachten sollte.


    PS:
    Diese "Kurz-Recherche" hat jetzt rund 4 Stunden gedauert.
    Ich beurteile hier nicht die Qualität oder ob verschiedene Vorwürfe berechtigt sind. Ich suche eventuelle Probleme und weise nur darauf hin.. und wie ich persönlich es so sehe. Es ist also nur meine Meinung ... und jeder sollte ebn eine "eigene Meinung" haben, nach der er dann beurteilt und auch handelt.


    Bearbeitung am 16.07.2013 durch "Ratgeber":
    Aus Gründen des Jugendschutzes, wurde ein Link entfernt. Er führte jetzt zu einer "Erwachsenenseite"

  • Da mir die Verzugszinsen auch etwas hoch erschienen, habe ich mich kurz informiert.
    Es wurde schön der Paragraph angegeben, auf den sich das unternehmen stützt.
    In diesem Paragraphen § 247 steht:


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__247.html


    Äh, wo steht da etwas von 12,75 % oder 9 & über den Basiszinssatz?
    Im Paragraphen 247 ist lediglich beschrieben, woraus der Basiszinssatz resultiert.


    Der richtige Paragraph für die erhebung von Verzugszinsen wäre $ 288.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html


    Gut, er darf Verzugszinsen erheben.
    Aber die angegebene Höhe ist weit, weit weg von den GESETZLICH vorgeschriebenen Höhen.
    Um genauer zu sein, sind die in den AGB verlangten Zinssätze 4 % zu hoch angesetzt.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass $ 288 Absatz (3) hier wirklich eine Bedeutung haben dürfte.
    Was für ein Rechtsgrund soll das sein, der die wirklich übertrieben höheren Zinsen rechtfertigt?


    Damit auch keine Missverständnisse auftreten.
    Die Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 8 % bei Unternehmen gelten für ein ganzes Jahr und müssen entsprechend heruntergerechnet werden.
    Dazu eine kleine Beispielrechnung.


    Schulden: 1.000 €
    Zinsen für Verbraucher: 5 %
    + Basiszinssatz: 3,62 %
    = zu berechnende Zinsen: 8,62 %
    Tage im Jahr: 365 Tage
    (Es wird von einem normalen Jahhr ausgegangen und keinem kaufmännischem Jahr, welches 360 Tage entspreche)
    Verzugszeit: 5 Tage


    Berechnung:
    Zinsen fürs ganze Jahr:
    1.000 € * 8,62 %
    = 86,2 €
    Also müsste man für ein Jahr Verzug bei 1.000 € 86,20 € zusätzlich zahlen.


    Betrag pro Tag Verzug:
    86,20 € / 365 Tage
    = 0,23616438 €
    Also fallen bei 1.000 € pro Tag 0,23616438 € Zinsen an.


    Betrag für Verzugszeitraum:
    0,23616438 € * 5 Tage
    = 1,180821918 €
    Also müsste man bei 1.000 € für 5 Tage Verzug Zinsen in Höhe von 1,180821918 € bezahlen.


    Da Domains in der Regel für ein ganzes Jahr bezahlt werden, kann man die Zinsen auch gleich wie üblich bei normaler Zinsrechnung für ein Jahr nehmen, und muss nicht noch die Tageszinsen ermitteln.



    Anhand der Beispielrechnung wird der Unterschied deutlich.
    Bei 1.000 € und "nur" 5 Tagen Verzug ist liegt der Unterschied bei rund 85 €.


    Ohne irgendwelchen Unternehmen etwas unterstellen zu wollen, sollte man also immer einmal nachrechnen.
    Wie es geht, wurde eben gezeigt.


    Fazit zu den Verzugszinsen


    Nicht nur, dass in den AGB lediglich der Paragraph für den Basiszinssatz angegeben ist, wobei vermutlich eigentlich die Rechmäßigkeit der Erhebung von Verzugszinsen nachgewiesen werden sollt, werden zusätzlich noch für mich ungerechtfertigt hohe und eventuell gesetzlich unzulässige Verzugszinsen verlangt.


    Bearbeitung by "Ratgeber" 19.01.2013:
    Blau gefärbter und durchgestrichener Text war eigentlich nicht beabsichtigt gewesen. Er war nur irrtümlich verblieben und sollte eigentlich gelöscht worden sein. Bearbeitung auf Wunsch von spinnweb

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Ratgeber ()

  • Ich möchte mich bei dir bedanken, dass du dir die Zeit genommen hast, §288 herauszusuchen :thumbup:
    DAS ist nämlich sehr wichtig gewesen.. ich hatte "aus dem Kopf " arbeiten müssen, weil mir die Zeit fehlte.
    Du hast damit nachgewiesen, dass dieser Punkt der AGB gegen geltendes Recht verstößt


    Gerechnet wird: Basiszinsatz + Verzugszinsen


    Konkret laut § bedeutet das für einen Verbraucher:
    3,62% Basiszinssatz (§247) + 5% (§288 ) = 8,62 % als Pauschalsatz
    Die Firma verlangt mit ihren 9% aber 4% mehr als es im §288 gestattet ist und nennt es dann auch noch "lediglich" .. als wenn es eine "besondere Vergünstigung/Gnade wäre.


    Bei Firmen wird statt den zulässigen 9% aus BGB §288 ein Zinssatz von 12,75% angegeben. Auch das sind 3,75% mehr als pauschal gestattet. Eine Firma soll also Basiszinssatz 3,62 % + Verzugszinsen 12,75% = 16, 37%.. statt 3,62 + 9 = 12,62% zahlen.


    -----------------------


    zu Punkt 3) und 4) aus dem Gesetz

    Zitat

    (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
    (4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.


    Punkt 3) ist eine Variable, die dafür vorgesehen ist, dass noch weitere Gesetze entstehen, die mit Zinsen zu tun haben.
    Wer sucht, kann eventuell auch noch fündig werden. Schließlich gibt es sehr viele Gesetzbücher.



    Punkt 4) berücksichtigt "reale Gegebenheiten"....
    Wenn man nachweist, dass man bei der eigenen Hausbank mehr Zinsen zahlen muss als es in § 247 und §288 steht, darf man sie auch zurück verlangen.
    Schließlich soll der Gläubiger nicht durch den Verzug eines Schuldners einen Schaden erleiden.


    AGB sollen aber grundsätzlich gültig sein und müssen deshalb "langzeitlich ausgelegt sein" = Man kann nicht bereits vorab fiktive Werte nehmen um sie als Pauschale festzulegen.
    Der Basiszinssatz ist eine Variable, die immer wieder neu gesetzlich festgesetzt wird. Es ist daher normal dass man auf den Basiszinssatz hinweist ohne eine Prozentzahl anzugeben.


    Der Zinssatz aus §288 ist aber ein fixer Wert. Er steht eindeutig fest und wird deshalb in der Regel auch als fester Wert angegeben.
    Diesen Wert gleich pauschal höher anzugeben ist nicht möglich, da sich die "realen Zinsen" (z.B. bei einer Hausbank) immer wieder verändern.


    Jetzt stelle ich mir vor, dass eine Firma die überhöhten Verzugszinsen "begründen" will...
    "Herr Richter ....ich habe aber mit meiner Hausbank einen Vertrag, dass ich IMMER 16,37% zahlen muss. Ich darf deshalb den festen und erhöhten Wert in die AGB schreiben"
    Dann würde der Richter wohl sagen ...
    "Liebe Firma ... auch wenn du mit deiner Hausbank so einen Vertrag hast, so musst du doch die gesetzliche Schadensminderungspflicht betrachten. Dein Kunde kann schließlich nichts dafür, dass ihr so einen Vertrag habt. Er kann erwarten, dass du dir die Mühe machst, nach einer anderen Bank zu suchen, die nicht so überhöhte Zinsen hat. Wenn du keine solche findest, kannst du ja immer noch laut Punkt 4) die höheren Kosten zurück verlangen"
    ---> Argumentation abgeschmettert --> Dieser Punkt der AGB ist ungültig ---> es zählt nur das, was im Gesetz steht


    Der Kunde könnte jetzt sogar auf die Idee kommen, dass die Firma sich ganz absichtlich durch den Verzug einen Vorteil verschaffen will und deshalb absichtlich höhere Verzugszinsen in die AGB geschrieben hat.
    Dann wird er vielleicht eine entsprechende Anzeige erstatten wollen .. und damit auch durchkommen.
    Der Klage wird deshalb stattgegeben werden, weil eben auch die Firma die Möglichkeit hatte, diese beiden Gesetze (§ 247 + §288 ) im BGB zu finden und sich danach zu richten.


    Oder sind wir beiden "Rechtsgenies mit Geheimwissen" ? :loool:
    Nein natürlich nicht. Wir haben uns einfach mal die Mühe gemacht und die Gesetze durchforstet. Bei uns ist es Hobby... für eine Firma ist so etwas aber eine Pflicht bei der AGB-Erstellung.


    ==============================


    Bearbeitung by "Ratgeber" 19.01.2013:
    Dieser Teil hat sich durch die nachträgliche Bearbeitung des vorherigen Beitrages erledigt.
    Wir lassen ihn weiterhin stehen, weil es eine kleine Zusatzinformation zum Thema ist



    Zitat

    Da Domains in der Regel für ein ganzes Jahr bezahlt werden, kann man die Zinsen auch gleich wie üblich bei normaler Zinsrechnung für ein Jahr nehmen, und muss nicht noch die Tageszinsen ermitteln.


    Wenn du mit "Nehmen" meinst, dass man sie verlangen darf/kann --> Nein das geht nicht.




    Zinsen sind eine Geldschuld für einen ganz gewissen Schulden-Zeitraum.
    Wenn du das Geld für 1 Monat schuldig bist, darf dir keiner die Zinsen für ein ganzes Jahr abverlangen.
    Du zahlst dann zwar später als normal .. aber eben noch vor Ende eines abgelaufenen Zeit-Jahres. Du musst deshalb nicht Zinsen für eine Zeit zahlen in denen du kein Geld geschuldet hast.


    Auch wenn eine Domain 1 Jahr im Voraus bezahlt wird, so dürfen deshalb trotzdem nicht die Zinsen gleich für ein Jahr im Voraus verlangt werden.


    Übrigens ...
    Wenn man einen Geldbetrag länger als ein Jahr schuldet, so zahlt man danach auch noch die "Zinsen auf die Zinsen" (Zinseszins)


    (Schuldbetrag + Zinsen) + Zinsen für jeden weiteren Zeitraum > 1 Jahr auf die Summe des Vorjahres.


    Schnelle Beispielrechnung:
    Schulden 100 + Zinsen 10%
    Nach 1 Jahr werden 110 geschuldet. Darauf werden dann wieder 10% fällig
    Jahr 2: 110 + 11 = 121
    Jahr 3: 121 + 12,10 = 133,10
    Nach 3 Jahren werden also aus einer Grundschuld von 100 Euro bei 10% Zinsen 133,10 Euro.


    Für solche Berechnung gibt es übrigens Zinseszins-Tabellen, die auch heute noch zum Einsatz kommen.. naja und entsprechende Software natürlich.

  • Seit April 2013 versuchen wir die Seite erneut zu öffnen, um nachzusehen, ob sich etwas geändert hat.
    Eher aus Langeweile haben wir jetzt einmal einen der alten Links (vom Beginn des Themas) angeklickt .. und erlebten eine Überraschung.


    Unter einem der Links wurde bisher auf diese Seite weiter geleitet .. jetzt erscheint jedoch eine völlig andere Seite-


    Bearbeitung by Ratgeber 16.07.2013:
    Aus Jugendschutzgründen wurde der Rest des Beitrags gelöscht. Aus den gleichen Gründen , werden alle Links, die zu der anderen Seite führen könnten, nachträglich entfernt.

  • Eh, oh mein Gott! Das gibts ja nicht! Aber moment mal: Wenn ich My-Nickname.de aufrufe lande ich auf meinem Localhost!? Hab mal nen DNS-Lookup gemacht und die Domain verweist auf 127.0.0.1. Das ist jetzt irgendwie komisch. Ratgeber, guck mal nochmal genau nach. Ich will ja jetzt keine Behauptungen aufstellen aber KÖNNTE es nicht sein, dass irgendwas an deinem Rechner manipuliert wurde? Denn das ist doch schon SEHR seltsam das da auf einmal eine "Erwachsenenseite" kommt. Also jedenfalls meldet mein Standard-DNS-Server und der Google Public DNS die IP 127.0.0.1. Ich hänge mal nen Screen an.


    MFG BlackY


    Bearbeitung am 16.07.2013 durch "Ratgeber":
    "Problematischen Begriff" durch das Wort "Erwachsenenseite" (in Blau) ersetzt.

    Bilder

    • my-nickname.png

    Einmal editiert, zuletzt von Ratgeber ()

  • Mein Router bestätigt mir auch: Das verweist auf 127.0.0.1


    Seltsam. Vielleicht ist es ja auch nur Zufall und die Domain verweist mittlerweile auf 127.0.0.1. Kann Ratgeber ja nochmal gucken wenn er on kommt. :)

  • Damit es keine Irrtümer gibt:
    Ich habe die andere Seite nicht durch my-nickname.de erreicht, sondern durch eine andere Domain, unter der zuvor eine Weiterleitung zur Domain bestand.


    Der Link ist im ersten Beitrag enthalten. Ich werde ihn hier nicht wiederholen.
    Im Gegenteil: Ich werde alle Links , die zu der Seite führen (durch Bearbeitung) "unklickbar" machen.


    Nach euren Hinweisen, habe ich die Domain my-nickname . de auch einmal angepingt:
    Ja, sie führt zur IP 127.0.0.1 = zum eigenem Rechner zurück.


    Keine Bange. Eure Rechner sind nicht befallen.
    Auch diverse Domaintools zeigen auf, dass unter der Domain eine Zurückleitung vorhanden ist.


    Hierbei handelt es sich aber nur um einen technischen Trick:
    Auf der Domain befindet sich eine Sperre, die ganz bestimmte IPs und "Agents" trotzdem durchlässt.


    Hier ist der Beweis, dass die Seite doch irgendwie erreichbar ist




    Wie ihr seht, ermöglicht das, dass die Seite doch weiterhin für Suchmaschinen sichtbar ist.
    Unter http://www.mywot.com/en/scorec…content=rw-viewsc#comment könnt ihr auch einen Screenshot davon sehen "Wartungsarbeiten"


    Ich schließe dieses Thema mit einem Hinweis auf einen Link, in dem genau geschildert wird, was mit der my-nickname.de geschehen ist. Es ist sozusagen die aktuellste Information von Betroffenen .. aus Mai 2013
    http://www.webhostlist.de/foru…e-mit-my-nickname-de.html
    https://forum.webhostlist.de/t…nickname-de.125585/page-5

    Link aktualisiert 20.10.2015 by Ratgeber

  • Das ist ja seltsam. Kannst du mal in der Konsole folgendes machen:
    nslookup
    server 8.8.8.8
    my-nickname.de


    Weil der Google Public DNS meldet auch 127.0.0.1 zurück, und der ist weltweit erreichbar.

  • Ich habe mich sogar "in einen Google-Bot gesetzt" und bin zu der Seite "hingefahren" ... und bin dann bei Microsoft herausgekommen.
    Wo immer oder wie auch immer der Trick eingebaut wurde (vielleicht im Nameserver? ) er funktioniert relativ gut.


    Nur der Registrar kann sagen, wie es wirklich gemacht wurde, weil er die volle Kontrolle hat.

  • Hab grade auch den Googlebot drin. Aber ich lande trotzdem auf meinem Localhost. my-nickname.de zeigt auf Localhost. Ist das auch wirklich die Seite von der wir sprechen?


    EDIT: Ne, nicht im Nameserver. Der löst nur nen Name in ne IP auf. Wahrscheinlich per PHP-Script oder .htaccess.

  • Wenn du "mit einem Bot" nur wieder auf deinem eigenem Rechner rauskommst, warst du nicht "in" einem Bot.
    Wenn man "in" einem Bot ist, kommt man nie auf seinem eigenem Rechner raus.. allerhöchstens auf dem Server , von dem der Bot losgeschickt wurde.


    Es gibt viele Möglichkeiten, wie man eine Seite sehen kann, auch wenn sie nicht normal zu erreichen ist. So lange die Domain nur auf einen Server aufgeschaltet ist .. und irgendwem noch Zugriff erlaubt ... kann man die Seite trotzdem noch aufrufen/sehen. Man muss nur herausbekommen, auf welcher Basis der Zugang noch erfolgen kann.
    Man braucht kein Hacker zu sein, sondern sich einfach nur Gedanken zu machen .. und kommt dann "auf den Trichter".


    An den Screenshots kann man sehen, dass ein Zugriff noch möglich ist und auch WOT zeigt noch ein Bild von der Seite und die Seitenbeschreibung an.


    Da der Dienst nicht mehr normal erreichbar ist, erübrigen sich weitere Kommentare zu diesem ehemaligen Angebot .


    Ich verweise zum Abschluss noch einmal auf http://www.webhostlist.de/foru…e-mit-my-nickname-de.html damit ihr dort weitere Informationen lesen könnt.


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