Auf Grund diverser Negativerfahrungen von Kunden mit diesem Anbieter, betreiben wir selbst einmal eine kleine Recherche im Internet über ihn.
Wir stoßen dabei jedoch auf mehr Probleme als bei Firmen allgemein üblich und müssen deshalb teilweise erst "sehr weit kreisen" , um an die Informationen zu kommen.
Doch beginnen wir erst einmal mit der Internetseite direkt
Die Erklärung erscheint irgendwie "wischi-waschi" und geht eigentlich ganz an den Tatsachen vorbei.
Tatsache ist:
Wenn man eine Domain hat, "besitzt" man sie jeweils für 1 Jahr. Danach verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
Ich habe also eine Domain für 1 Jahr gemietet und bezahlt. Ziehe ich sie nun vor Ende der Zeit um, "verlängert" sie sich nicht, sondern
läuft einfach nur die restliche Zeit unter neuer Verwaltung.
Die Erklärung soll es aber "besonders positiv" erscheinen lassen, dass man zu diesem Service umzieht.
Der Coprightvermerk suggeriert, dass es die Firma bereits seit 2001 gibt. 12 Jahre sind eine sehr lange Zeit, so dass man von einer "langlebigen" und seriösen Firma ausgehen kann.
Um das Alter der Firma herauszufinden, müssen wir nun einige Umwege gehen. Wir könnten vielleicht den Registereintrag aus dem Impressum benutzen, aber irgendwo gibt es auch zeitliche Grenzen für eine Recherche... und .. man darf nicht vergessen, dass wir eigentlich nur eine Schnellrecherche machen wollten , um ganz allgemein nachzuschauen, ob und was eventuell negativ zu betrachten wäre.
Wir schauen also erst einmal nach...
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Diese Rechtsform gibt es seit 2008. Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Mini-GmbH". Sie unterscheidet sich von einer normalen GmbH vorrangig dadurch, dass nicht sofort die Sicherungseinlage von 25.000 Euro erbracht werden muss.
(http://de.wikipedia.org/wiki/U…aftungsbeschr%C3%A4nkt%29) Sie ist damit in etwa vergleicbar mit der englischen Ltd.
Die Firma kann also nicht seit 2001 bestehen, da es diese Rechtsform damals noch nicht gab. Damit verkürzt sich das Firmenalter auf maximal 5 Jahre.
Geschäftsführer Karsten Wenzler
http://www.xing.com/profile/Karsten_Wenzler
Wir halten dieses Profil für den Geschäftsführer von my-nickname.de , da dort als aktueller Beruf "Geschäftsführer" angegeben ist und die PLZ identisch mit dem Firmensitz von my-nickname.de ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass es sich um eine andere Person handelt, jedoch verlinkt sie eine Domain, die zu my-nickname.de weiterleitet, innerhalb ihrer Angaben .. was man nur machen würde, wenn man eine nähere Beziehung zueinander hat.
2001-2003 + 2007-2010 Auszubildender
2001-2007 - Geschäftsführer/Inhaber von Next Generation Hosting (N-G-H),[ Link nachträglich entfernt ]<--- diese Domain leitet aktuell auf my-nickname.de weiter
seit 2010 .. leider nicht sichtbar ohne bei Xing registriert zu sein
Bereits ohne weitere abgeschlossene Ausbildung wurde also bereits eine Firma geleitet. Da es um ein "Berufsportal" handelt, werden dort gerne auch weitere Ausbildungen angegeben , um die Fachlichkeit zu belegen/nachzuweisen.
Dass man in "so früher Zeit" den Sprung in eine eigene Selbstständigkeit wagt, zeugt von Enthusiasmus und Risikobereitschaft und ist deshalb aus unternehmerischer Sicht positiv zu beurteilen.
Aus Kundensicht wäre es dagegen negativ einzuschätzen, wenn ein nicht ausgelernter Auszubildender bereits der Firmeninhaber ist.
Da in diesem Portal aber Geschäftsführer und Inhaber den identischen Stellenwert haben, kann es auch sein, dass er damals einfach nur die entsprechende Internetseite betrieben hat.
Zwischen 2001 und 2010 tauchen 2006 leider nur 6 Monate in Angestelltenverhältnis auf. 5 Jahre Ausbildungen + 6 Monate Berufsausübung .... innerhalb der 4 Jahre zwischen den Ausbildungen
Nach abgeschlossener Ausbildung zählt man im ersten Jahr danach als Berufseinsteiger. Übt man dann diesen Beruf aus, ergibt sich daraus die entsprechende Berufserfahrung, zu der im Nachhinein dann die Ausbildungszeit zugerechnet wird.
Unter http://de.linkedin.com/pub/karsten-wenzler/3b/a43/273 haben wir dann herausgefunden, dass diese Person seit März 2011 Geschäftsführer der my-nickname.de ist.... so gib sie es selbst dort jedenfalls an.
Wir glauben es ihr einfach ungeprüft.
Endlich haben wir das tatsächliche Alter der my-nickname.de UG (haftungsbeschränkt) herausgefunden:
1 Jahr und 11 Monate
Das sieht jetzt aber ganz anders aus als die rund 11 Jahre, die es laut Copyrightvermerk zu sein scheinen.
Die Rechtsform ist jetzt sehr wichtig, da sie auch etwas über die Liquidität aussagt.
Nach nicht einmal 2 Jahren hört man Beschwerden und Meldungen, dass die Firma nicht mehr liquide wäre.
Wenn ich mal nachrechne, dass man pro Kunde eine Einrichtungsgebühr von 4-10 Euro bekommt ... Die gleiche Gebühr wird als Domaingebühr im Folgejahr fällig...
Man bekommt also durch die Einrichtungsgebühr die Kosten für die Domain bereits im Voraus = hat keine Zusatzkosten.
Bei einer neuen Domain kommt dann noch einmal der gleiche Wert hinzu.
Faktisch hat man also 1 Jahr Domainkosten im Voraus erhalten = kann eigentlich ganz gut die Domains im nächsten Jahr weiter bezahlen .. wenn man das Geld einfach beiseite legt.
Als Firma muss man jetzt also seine laufenden Kosten aus anderen Bereichen decken .. denn die Domainverwaltung ist faktisch eine Null-Nummer.. auch wenn immer mal ein paar Cents dabei abfallen.
Laut eigenen Angaben werden bereits über Hunderttausend Domains verwaltet.
Es wurden also mindestens 400.000 Euro eingenommen (nur die Einrichtungsgebühren gerechnet).
Man kann daraus jetzt sogar errechnen, wie hoch die finanziellen Rücklagen sein könnten... ---> eindeutig noch weit unter 25.000 Euro in der gesamten Zeit .. sonst wäre es keine UG (haftungsbeschränkt) mehr, sondern eine normale GmbH.
Aus einem Wert von 400.000 eine Sicherungseinlage von 25.000 zu bilden würde bedeuten, dass 6,25% durch feste Rücklagen gedeckt sind mit denen dann im Ernstfall gehaftet werden kann.
Wieso nehme ich immer nur 400.000 ? Na weil ich nicht wissen kann, wie lange es dauerte. Im ersten Jahr können es ja bedeutend weniger gewesen sein.. spätestens mit dem Beginn des 2. Jahres hat man aber mit jeder Domain auch mindestens die 4 Euro pro Domain eingenommen.
Wenn ich sehe, was mich eine Domain bei einem anderen Domainhoster kostet .... dann weiß ich wirklich nicht wo aus der reinen Domainverwaltung noch "Geld hängen bleiben soll". 4,89 (inkl. MwSt.) sind jedenfalls so preisgünstig, dass sich diese Sparte einfach nicht tragen kann.
Die Firma muss also weitere Einnahmen aus anderen Bereichen generieren um überhaupt Rücklagen bilden zu können und laufende Kosten zu bestreiten.
Fallen diese Einnahmen, kann es durchaus direkt sofort auf die Liquidität gehen.
Nun kommen wir doch einmal zur Zahlungsweise der Kunden
Sie zahlen jeden Monat einzeln und können auch im Vorbezahlverfahren (Prepaid) bereits im Voraus eine Einlage bilden von der dann die monatliche Gebühr abgerufen wird.
Für eine Firma ist so ein System fast schon ruinös zu nennen.
Sie muss schließlich jede Domain bereits im Voraus bezahlen und bekommt ihr Geld dann erst "Stück um Stück" vom Kunden zurück.
Für eine Firma fallen also durchaus hohe Zinskosten an .. entweder durch Zinsverluste oder durch entsprechende Aufwendungen.
Ziehe ich jetzt ein Fazit über die Firma und über ihre Seriösität ? NEIN !!!
Aus kaufmännischer Sicht sehe ich sehr viele Finanzprobleme, die jederzeit auftauchen können und sich direkt auf die Liquidität der Firma auswirken können.
Aus Kundensicht (der ich aber nicht bin) würde ich mich fragen
- "Wie machen die das, dass sie so günstig sein können ?"
- "Wieso sieht es so aus, als wenn es die Firma in dieser Form schon über 10 Jahre geben würde ?"
- "Wieso kann ich eigentlich die diversen Bereich der Internetseite nur über JS-Scripte öffnen.. anstatt dass ich sie nebeneinander in verschiedenen Tabs/Fenstern öffnen kann ?" (Anmerkung: Man muss nämlich zuerst einen Link kopieren, damit das funktioniert)
Nun kommen wir einmal zu den AGB
Zitat
§1 3)
...
Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.
Kalrtext: Wenn my-nickname.de ausfällt, muss der Kunde direkt zu den Denic,de-Bedingungen mit der Denic abrechnen.
In dem Fall gelten also die vereinbarten Domaingebühren auch nicht mehr.
Zitat§ 3
(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteueränderung, während der Vertragslaufzeit, ist my-nickname.de berechtigt die Endpreise entsprechend anzupassen.
Eine Ausweisung der MwSt/USt, ist nicht zu sehen. Es ist daher nicht erkennbar an wen sich das Angebot direkt richtet.
Zitat
§ 3 2)
Der Kunde ermächtigt my-nickname.de beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen, sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist my-nickname.de berechtigt die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist my-nickname.de berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn der Kunde weist nach, daß tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Na aber hallo ?
Dass die entstandenen Kosten rückerstattet werden müssen, ist eigentlich normal geworden. Die ZUSÄTZLICHE Bearbeitungsgebühr von 15 Euro würde ich persönlich aber in Frage stellen wollen.
Schließlich dauert es nur wenige Sekunden (meinetwegen auch 1-2 Minuten) um eine Rücklastschrift festzustellen, die man von der Bank angezeigt bekommt. Dann einen erneuten Einzug vornehmen, ist eigentlich mit ein paar Klicks getan.
Na den Stundenlohn möchte ich dann gerne einmal haben, der da angesetzt wird *lach*
Zitat(6) Im Verzugsfall ist my-nickname.de berechtigt, Zinsen in Höhe von 12,75 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, wenn an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ist der Kunde Verbraucher, so kann my-nickname.de lediglich Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz verlangen.
Als Firma sollte man besser nicht in Verzug kommen. Der Basiszinssatz beträgt nämlich laut http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__247.html aktuell 3,62% + 12,75% = 16,37% und die USt. von 19% kommen dann auch noch drauf. Schuldet eine Firma also 100 Euro, kommen 16,27 Euro an Zinsen drauf + 19 Euro USt. auf die 100 Euro + 3,11 Euro USt. auf die Zinsen = insgesamt 138,38 Euro.
Eigentlich wären es nur 119 Euro gewesen = 19,38 an zusätzlichen Zinskosten.
Günstig ist anders.
Aber auch der Verbraucher sollte nicht in Verzug kommen. 9% + 3,62 % = 12,62 %.
Üblich sind übrigens 4-5% über dem Basiszinssatz ~ 7,63 % Zinsen
Zitat§7 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, daß auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, daß verhindert wird, daß Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
Ein Kunde darf also faktisch nichts darüber sagen/schreiben/weitergeben was er während der Zeit mit diesem Anbieter erlebt hat.
Er darf auch keinerlei Aufzeichnungen davon anfertigen.
Spätestens an dieser Stelle würde ich nicht mehr weiter lesen ... SOLLTE man aber besser doch
Zitat(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.
Na ? Wer von euch hat schon so eine "elektronische Signatur" und die dafür notwendige Hardware ? Kaum einer.
Faktisch bedeutet es, dass man zum alteherkömmlichen "Einschreiben + Rückschein" zurückkehren muss, damit eine Kündigung wirksam werden kann.
Es gäbe da garantiert viel bessere und schnellere Möglichkeiten. Schließlich hat der Kunde ja ein persönliches Login, das ihn als "kündigungsberechtigt" ausweisen könnte.
Fazit (AGB) ?
Von diesen AGB halte ich "nicht so viel". Mir persönlich wären diese Punkte nicht gut genug um sie akzeptieren zu können.
Muss man ja aber auch nicht.
Gesamt-Fazit ?
AGB gut durchlesen und auch einmal überlegen, wie sich so ein günstiger Anbieter refinanzieren kann/soll.
Dann daraus seine persönlichen Schlüsse ziehen.
Die Monatskosten sind nicht alles, was man beachten sollte.
PS:
Diese "Kurz-Recherche" hat jetzt rund 4 Stunden gedauert.
Ich beurteile hier nicht die Qualität oder ob verschiedene Vorwürfe berechtigt sind. Ich suche eventuelle Probleme und weise nur darauf hin.. und wie ich persönlich es so sehe. Es ist also nur meine Meinung ... und jeder sollte ebn eine "eigene Meinung" haben, nach der er dann beurteilt und auch handelt.
Bearbeitung am 16.07.2013 durch "Ratgeber":
Aus Gründen des Jugendschutzes, wurde ein Link entfernt. Er führte jetzt zu einer "Erwachsenenseite"