Eine gewerbliche Facebook-Seite wurde von einer Fotografin auf Schadenersatz verklagt, weil sich in einem geteilten Link ihr urheberrechtlich geschütztes Bild als Vorschaubild befand .
Anwälte raten dazu, das Mini-Vorschaubild vor dem Teilen zu entfernen.
http://www.golem.de/news/urheb…-facebook-1301-96656.html
http://www.heise.de/newsticker…ook-Pinnwand-1777141.html
Übrigens... Das ist faktisch die Weiterführung des Themas Abmahnung für Foto auf der Facebook-Pinnwand (10.04.2012) von April 2012
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir das Teilen unseres geschützten Logos (als Teil unseres Seitenvorschaubildes unter https://ratgeber---forum.de ) nicht beanstanden.
Wer unsere Seite derart an andere Nutzer empfiehlt , kann das Vorschaubild gerne aktiviert lassen.
Für andere Bereiche können wir diese generelle Erlaubnis leider nicht erteilen, da wir nicht im Voraus wissen, welche urheberrechtlich geschützten Bilder sie enthalten könnten.
Stand 03.20.2013