Inhalte von TV-Reportagen und Meldungen

  • Wenn man über eine TV-Reportage oder Meldung berichtet, kann es durchaus später sehr heikel werden.
    Grund dafür ist, dass die TV-Sender gesetzlich verpflichtet sind, solche Filmbeiträge aus dem Internet zu löschen.



    12. Novelle des Runfunkstaatsvertrages zum 1. 6. 2009 in Kraft getreten


    Zitat

    Auch die Verweildauer von öffentlich-rechtlichen Inhalten im Netz wird neu geregelt: Fernseh- und Hörfunksendungen dürfen nur noch sieben Tage nach der Ausstrahlung via Internet zur Verfügung gestellt werden. Eine längere Verweildauer von Inhalten ist jedoch nach Durchführung eines so genannten Dreistufentests möglich. Sendungen von sportlichen Großereignissen sowie von Spielen der 1. und 2. Bundesliga dürfen generell nur noch 24 Stunden lang ins Netz gestellt werden.


    http://www.ard.de/intern/recht…en/rundfunkstaatsvertrag/


    Bedeutet:
    Wenn du heute eine Reportage siehst, sie parallel dazu dann kommentierst und dich darauf berufst, kann dich längere Zeit später ein "Schreiben" erreichen, das dich faktisch dazu zwingt, den Beitrag zu löschen.
    Warum ? Du hast keinen Beweis für deine "Behauptungen" mehr, weil es sie nicht mehr öffentlich zugänglich gibt.


    Natürlich kannst du jetzt damit argumentieren, dass du dir die Sendung "sicherheitshalber" heruntergeladen und gespeichert hast... und sie parallel zu deinem Bericht auch zur Einsicht bereit hältst.
    Damit verstößt du dann aber wieder gegen die Urheberrechte.



    Mir ist so ein Fall schon passiert:
    Anfang 2009 hatte ich parallel zu einer Nachrichtensendung einen Kommentar geschrieben. Etwas über ein Jahr später, erhielt ich dann so ein "Schreiben". Leider hatte der Staatsvertrag dazu geführt, dass bis dahin gespeicherte Sendungen rückwirkend gelöscht wurden. Ich konnte nicht darauf hinweisen oder beweisen, dass es die Sendung überhaupt gegeben hatte.
    Da ich natürlich kein Hellseher bin, wusste ich Anfang 2009 nicht, dass es ca. 1/2 Jahr später zu kompletten Löschungen kommen würde. Es gab also auch bei mir keine Aufzeichnung, mit der ich hätte es nachträglich beweisen können. Mit blieb also nichts anderes übrig, als den Forderungen nach Löschung stattzugeben.


    Wer sich also Ärger ersparen möchte, sollte sich dieses Erlebnis zu Herzen nehmen und sich bei Berufung auf TV-Reportagen "etwas zurückhalten". Das spart späteren Ärger und die Löschung eines Beitrages, der eventuell viel Zeit gekostet hat.


    Nicht vergessen:
    Wenn "jemand ankommt" und die Löschung verlangt, wirst du nicht der Einzige sein, den so ein Schreiben erreicht. Es kann also genausogut sein, dass auch andere Internetseiten, auf deren Berichte du dich berufst, ihren Beitrag auch löschen mussten.