Dürfen Firmen etwas verschenken ?

  • Zitat

    Stimmt es, dass Unternehmen nichts an mögliche Kunden verschenken dürfen? Vorhin hat so eine Frau von einem Internet- und Telefonanbieter angerufen und wollte mir zwei Simkarten zum zweiwöchigem Testen andrehen. Sei kostenlos. Aber dass der Versandt etwas kostet, musste ich ihr erst aus der Nase ziehen. Sie meinte, sie dürften aus Wettbewerbsgründen nichts verschenken. Daher müssten sie das berechnen.


    Grundsätzlich dürfen Firmen natürlich etwas verschenken. Diese Geschenke dürfen aber einen gewissen Wert nicht überschreiten, damit es nicht als unlauterer Wettbewerb oder "Bestechung" angesehen werden kann.
    In der Regel setzt man rund 1 Euro als Grenzwert an.


    Die beiden SIM-Karten waren faktisch kein Geschenk.
    Mit ihnen hätte man einfach nur das Angebot/Service dieser Firma nutzen können. Die Nutzung wäre aber nicht kostenlos gewesen.


    Das nötige Porto hätte definitiv unter der 1-Euro-Marke gelegen, da man SIM-Karten auch im Briefumschlag senden kann.


    Soweit zur Angabe, dass die Firma die Versandkosten nicht "schenken" darf.


    ABER !!!!
    Der Fragesteller ist eine Privatperson. Die Firma hätte ihn nicht anrufen dürfen. Der Anruf verstieß gegen geltendes Recht und kann locker Zigtausend Euro Strafe kosten.

    In einem solchen Fall sollte man sich direkt zu Beginn des Telefongesprächs die Nummer notieren, von der aus angerufen wird.

    Sie MUSS angezeigt werden !


    Man sollte direkt zu Beginn des Gesprächs nachfragen, für welche Firma die Anruferin arbeitet.
    "Ich rufe im Auftrag von XYZ an" zählt nicht.
    Eine solche Aussage sagt nur aus, dass der Anrufer eben kein Mitarbeiter der Firma ist, für den sie anruft ( in diesem Fall eben keine Mitarbeiterin des Providers)

    Dann lässt man sich noch einmal den Namen des Anrufers sagen .. und schreibt ihn sich auch auf.


    Erst wenn man diese Daten hat , sollte man das Gespräch fortsetzen.

    Es kann aber auch vorkommen, dass der Anrufer irrtümlich deine Nummer gewählt hat.

    Du kannst ein solches Gespräch auch gerne damit beginnen, das du provokativ fragst:
    "Sie wissen, dass Sie eine Privatperson anrufen und dass das nicht ohne Zustimmung zulässig ist ?"


    Ein seriöser Anrufer wird sich dafür entschuldigen. Das wäre dann ok.
    Ich frage dann gerne auch mal nach , worum es eigentlich gehen sollte = ich genehmige rückwirkend den Anruf.
    Vielleicht ist der Inhalt ja doch ganz interessant ?


    Sollte man jedoch einen Anrufer haben, der meint, er müsse patzig auf die Fragen reagieren ... dann sollte man ihn gleich in die Schranken weisen !
    "Rufen Sie wieder an, wenn Sie wissen , wer Sie sind und für wen sie arbeiten.Wenn ich anonyme Gespräche führen will, rufe ich eine Seesorge-Hotline an !" (Bumms aus, Hörer aufgelegt)


    Alternativ könnte man ihn auch mal gleich darauf aufmerksam machen, dass er gefährlich lebt
    "Sie wissen, dass ich Sie wegen verbotener Telefonaquise anzeigen könnte ? "


    Manch ein Anrufer "drückt auf die Tränendrüsen"
    Sie rufen mit einer ausländischen oder unterdrückten Nummer an und behaupten: "Ich rufe von zuhause an und darf da nicht zurückgerufen werden. Deshalb ist die Nummer unterdrückt" Ja-klaaaar .. machen doch alle. :S:thumbdown:
    Ergo ? Nicht glauben.

    Macht aber nie folgenden Fehler: Sagt nie (!!!) "Rufen Sie dann und dann noch einmal an".

    Auf die Art werdet ihr ihn nämlich nicht los .. zusätzlich ist es jetzt eine Aufforderung, DASS er euch anrufen SOLL = der nächste Anruf würde faktisch von dir gewünscht werden = er ist nicht mehr (eindeutig) unzulässig.